Verbot bienenschädlicher Mittel in Frankreich dürfte Bestand haben

Luxemburg/Paris (dpa) - Mehrere für Bienen schädliche Insektizide
bleiben in Frankreich aller Voraussicht nach verboten. Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Donnerstag, dass eine
entsprechende Begründung der Regierung in Paris gegenüber der
EU-Kommission als «wirksam» einzustufen sei. Der französische
Pflanzenschutz-Industrieverband hatte gegen das nationale Verbot
geklagt. Eigentlich ist der Einsatz der Gifte EU-weit nicht
grundsätzlich untersagt - «einseitige Schutzmaßnahmen» sind aber
zulässig, wenn ein Staat Bedenken gegen bestimmte Stoffe an Brüssel
meldet. Dies sei hier der Fall gewesen, so die Luxemburger Richter.

Es geht um die sogenannten Neonicotinoide. Diese Insektizide sind
auch in Deutschland umstritten. Sie können bei Bienen Studien zufolge
Störungen bei Fortpflanzung, Orientierung und Überlebensfähigkeit
verursachen. Biologen sorgen sich vielerorts um zurückgehende
Bestände blütenbesuchender Insekten, die Tiere sind wichtig für die
Pflanzenbestäubung und spielen eine zentrale Rolle im Ökosystem.
Andererseits müssen Landwirte weiter effektive Mittel gegen
Schädlinge einsetzen können.

Neonicotinoid-Insektizide (NNI) werden etwa als Saatgutbeizmittel
genutzt, beim Wachsen verteilt sich das Gift bis in Pollen und
Nektar. 2013 hatte die EU-Kommission die Nutzung der Substanzen
Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid wegen der Risiken für
Bienen begrenzt. Bestimmte Anwendungen blieben aber möglich. Ab Ende
2018 durften die Stoffe nur noch in geschlossenen Gewächshäusern
verwendet werden.

Zuvor hatte Frankreich im Juli 2018 entschieden, zusätzlich die
beiden Substanzen Acetamiprid und Thiacloprid ganz zu verbieten. Der
EuGH sollte nun auf Bitte eines nationalen Gerichts bewerten, ob dazu
das passende Verfahren gewählt wurde. Obwohl Paris sich nicht auf die
EU-Pflanzenschutzregeln berief, habe seine «offizielle Unterrichtung»
in angemessener Form die möglichen Umwelt- und Gesundheitsrisiken der
Neonicotinoide dargestellt, erklärte das höchste EU-Gericht.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU), die derzeit den
Vorsitz der EU-Agrarminister innehat, hatte sich für ein Verbot der
Stoffe ausgesprochen. «Was für Bienen schädlich ist, muss weg vom
Markt», sagte sie 2018 - und bekam auch Zuspruch von den Grünen.