Im Saarland gilt Beherbergungsverbot aus Risikogebieten schon

Saarbrücken (dpa/lrs) - Im Saarland gibt es schon seit Ende Juni ein
Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten. Es sei im
Zuge der damals hohen Infektionszahlen nach dem Corona-Ausbruch rund
um den Fleischverarbeiter Tönnies im nordrhein-westfälischen Kreis
Gütersloh in die saarländische Rechtsverordnung aufgenommen worden,
sagte Regierungssprecher Alexander Zeyer am Donnerstag in
Saarbrücken. Insofern ändere sich für das Saarland nach der Einigung

von Ländern und Bund vom Mittwoch auf ein bundesweites
Beherbergungsverbot nichts.

Das Beherbergungsverbot gilt im Saarland nicht für Gäste, die einen
ärztlich attestierten negativen Coronatest vorlegen können, der nicht
älter als zwei Tage ist. Ausnahmen gibt es unter anderem auch für
Personen, deren Aufenthalt zwingend notwendig und unaufschiebbar
beruflich oder medizinisch veranlasst ist. Auch Besuche eines engen
Familienangehörigen oder Lebenspartners bleiben erlaubt.

Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) hatte sich
schon Ende Juni beim Umgang mit Reisenden aus Corona-Risikogebieten
für eine «bundesweit einheitliche Verfahrensweise» stark gemacht.
Insofern werde die jetzt angestrebte Einigung begrüßt, sagte Zeyer.