Bei hohen Corona-Zahlen: Teilnehmerbeschränkungen für private Feiern

Stuttgart (dpa/lsw) - In ganz Baden-Württemberg gelten künftig
maximal erlaubte Teilnehmerzahlen für private Feiern, sobald
bestimmte Grenzwerte bei den Corona-Zahlen überschritten sind. Das
Land setzte damit einen Beschluss von Bund und Ländern vom
29. September um. Wie die Landesregierung am Dienstagabend mitteilte,
gilt künftig: Wird in einem Landkreis binnen sieben Tagen die Zahl
von 35 Corona-Fällen pro 100 000 Einwohner überschritten, muss die
zuständige Polizeibehörde in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt oder
Gesundheitsamt bei privaten Feiern eine Höchstteilnehmerzahl
festlegen.

Für Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen soll sie auf
maximal 50 Teilnehmer festgelegt werden, in privaten Räumen werden 25
Teilnehmer empfohlen. Wenn in einem Landkreis die
Sieben-Tages-Inzidenz von 50 Fällen pro 100 000 Einwohner
überschritten wird, soll die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 in
öffentlichen oder angemieteten Räumen beschränkt werden. In privaten

Räumen werden dann nicht mehr als zehn Teilnehmer empfohlen.
Ausnahmen könnten für angemeldete Feierlichkeiten mit vom
Gesundheitsamt abgenommenen Hygienekonzepten zugelassen werden.