Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten geplant

Mainz (dpa/lrs) - Auch in Rheinland-Pfalz soll es demnächst ein
Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen
Corona-Risikogebieten geben. Ab welchem Zeitpunkt diese Regelung
gelte, sei aber noch unklar, teilte Regierungssprecherin Andrea
Bähner am Mittwoch mit. Die Landesregierung werde jetzt mit ihren
Partnern in den Kommunen, den Industrie-und Handelskammern und der
Dehoga über eine gute und praktikable Umsetzungsmöglichkeit beraten.
Ausgenommen vom Beherbergungsverbot seien - wie bisher auch bei der
Quarantäne - Geschäftsreisen und Reisen aus triftigen Gründen.
Ausgenommen sind auch Menschen aus Risikogebieten, die einen
aktuellen negativen Corona-Test haben.

Auf ein solches bundesweites Beherbergungsverbot hatten sich zuvor
Länder und Bund in einer Schalte geeinigt. Dreyer begrüßte, dass sich

die deutliche Mehrheit der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien
mit dem Chef des Bundeskanzleramtes auf ein gemeinsames Vorgehen für
innerdeutsche touristische Reisen verständigt habe. «Ich sehe mit
Sorge, dass die Zahlen in Deutschland wieder steigen und wir an
verschiedenen Orten Infektionsausbrüche haben, die nicht lokal
eingegrenzt sind», sagte sie einer Mitteilung der Staatskanzlei
zufolge.

Bislang gilt in Rheinland-Pfalz die Regelung, dass Urlauber aus
Gebieten mit mehr als 50 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner
in den letzten sieben Tagen grundsätzlich anreisen dürfen, sich dann
aber in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen. Bestätigt ein
ärztliches Attest nach einem Corona-Test, dass keine Anhaltspunkte
für eine Infektion vorliegen, kann die Quarantäne wegfallen. Nach
Angaben des Landes darf der Test aber frühestens 48 Stunden vor der
Einreise gemacht worden sein. Rheinland-Pfalz unterscheidet dabei
nicht zwischen Urlaubern aus Risikogebieten im In- oder Ausland.

Ausnahmen von der Quarantäne gelten in Rheinland-Pfalz etwa für
Pendler, Geschäftsreisende und Reisende mit einem anderen wichtigen
Grund. So muss nicht in Quarantäne, wer täglich oder für bis zu fün
f
Tage aus beruflichen oder medizinischen Gründen einreist oder sich
maximal 24 Stunden in Rheinland-Pfalz aufhält. Auch die Pinkelpause
von Durchreisenden ist erlaubt.