Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten - aber Abweichler

Berlin (dpa) - Die Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot für
Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen
vereinbart - allerdings haben fünf Länder zu dem Beschluss jeweils
unterschiedliche Protokollerklärungen abgegeben.

In dem Beschluss von Bund und Ländern heißt es, dass Personen aus
solchen Risikogebieten nur in Beherbungsbetrieben übernachten dürfen,
wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen können. Der Test darf
dabei höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden sein,
heißt es in einem Papier nach einer Telefonschaltkonferenz der
Staatskanzleichefs mit dem Chef des Bundeskanzleramts, Helge Braun.

Die Länder Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und
Thüringen legten dazu eigene Protokollerklärungen vor. Niedersachens
Vertreter behielt sich vor zu prüfen, ob der Beschluss mitgetragen
werden kann. Thüringen wies darauf an, «dass die Einschätzung der
Gesundheitsbehörden der betroffenen Gebiete Grundlage und Maßstab für

die Maßnahmen der Reisezielgebiete sein muss». Das
Gesundheitsministerium in Erfurt erklärte am Abend, dass dies de
facto bedeute, es gebe keine Einreiseverbot in Thüringen.