Länder: Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten

Die Politik rät zu Corona-Urlaub in Deutschland. Doch das ist teils
nicht so leicht. Wo man hinfahren und übernachten kann, wo Quarantäne
gilt, ist vielerorts unterschiedlich. Nun gibt es erste Klärungen.

Berlin (dpa) - Die Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot für
Urlauber aus inländischen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen
beschlossen. Das Verbot gelte bundesweit, erfuhr die Deutsche
Presse-Agentur in Berlin am Mittwoch aus Teilnehmerkreisen nach einer
Schaltkonferenz der Chefs der Staatskanzleien der Länder mit
Kanzleramtschef Helge Braun (CDU). Darin sollte es angesichts teils
unterschiedlicher Regelungen um einen einheitlichen Rahmen gehen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) teilte für sein Land
mit, dass Urlauber aus innerdeutschen Corona-Hotspots ohne negativen
Corona-Test von diesem Donnerstag an nicht mehr in bayerischen Hotels
und Gaststätten übernachten dürfen. Das Beherbergungsverbot soll
demnach für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro
100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen gelten. Die genauen Gebiete
müssen noch vom bayerischen Gesundheitsministerium benannt werden.

Söder erklärte, dies bedeute «eine Testpflicht de facto für Urlaube
r,
die aus Risikogebieten nach Bayern kommen». Denn wer einen aktuellen,
negativen Corona-Test vorweisen kann, darf auch weiterhin in Hotels
in Bayern übernachten. Tests müssen Reisende aber in der Regel aus
eigener Tasche bezahlen, wenn sie keine Krankheitsanzeichen haben.

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erklärte, innerdeutsche
Testpflichten und Beherbergungsverbote seien wenig sinnvoll. «Wir
werden bald so viele betroffene Regionen haben dass die Regel kaum
umsetzbar, geschweige denn kontrollierbar ist.» Zudem müssten
Angebote in Deutschland erhalten bleiben, gerade um zu verhindern,
dass Deutsche in ausländische Hochrisikoregionen reisen.

Wegen Quarantäneauflagen für Einreisende aus einigen Kommunen und
Berliner Stadtbezirken mit hohen Infektionszahlen war zuletzt vor
allem Schleswig-Holstein in die Kritik geraten. Auch die Regelung in
Rheinland-Pfalz wirkt ähnlich. Beide Landesregierungen zeigten sich
kompromissbereit, zu einem bundesweit einheitlichen Rahmen zu kommen.

Kanzleramtschef Braun hatte ein gemeinsames Vorgehen von Bund und
Ländern angemahnt. Bei Zweifeln, dass in manchen Gebieten alles
Erforderliche getan werde, verstehe er, dass Länder mit niedrigem
Infektionsgeschehen versuchten, sich vor einer Ausbreitung zu
schützen, sagte Braun der «Bild» (Mittwoch). «Das ist
nachvollziehbar, aber kann nur eine Behelfsmaßnahme sein, die
ihrerseits viele Probleme hervorruft.»

Zentrales Kriterium beim Krisenmanagement ist, ob es in einer Region
mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen
gibt. Anhand dieser Schwelle stuft die Bundesregierung auch andere
Staaten als «Risikogebiete» für deutsche Urlauber ein. Im Inland
haben Bund und Länder vereinbart, dass ab dieser Marke in «besonders
betroffenen Gebieten» örtliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden.