Gericht: Prostitutionsstätten dürfen ab 12. Oktober öffnen
Mannheim (dpa/lsw) - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat
das generelle Verbot von Prostitution in der Corona-Pandemie gekippt.
Die Mannheimer Richter gaben damit einem Eilantrag einer
Bordellbetreiberin aus Karlsruhe statt. Mit dem Beschluss wird das
Betriebsverbot ab dem 12. Oktober vorläufig außer Vollzug gesetzt,
wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Entscheidung ist nicht
anfechtbar (Aktenzeichen: 1 S 1871/20).
Das Betriebsverbot für Prostitutionsstätten war nach Auffassung der
Richter bislang nicht zu beanstanden gewesen. Es gilt jedoch seit
sieben Monaten ohne Ausnahmen, daher sei es
inzwischen unverhältnismäßig.
Die Bordellbetreiberin hatte argumentiert, dass das vollständige
Verbot aller sexuellen Dienstleistungen in der gegenwärtigen Lage
nicht verhältnismäßig ist. Sie hatte erklärt, in ihrem Betrieb
vorläufig auf Sex zu verzichten und ein umfangreiches Hygienekonzept
vorzulegen.
Der erste Senat folgte der Argumentation. Der Eingriff in die
Berufsfreiheit wiege außerordentlich schwer. Zudem sei derzeit nicht
erkennbar, dass es in Bordellen zu einer Häufung von Corona-Fällen
kommen werde. Dies zeigen auch die Erfahrungen aus anderen
Bundesländern.
Die Richter gehen aber auch davon aus, dass die Wiedereröffnung von
Bordellen mit einer Ansteckungsgefahr einhergeht. Abgesehen von einem
generellen Verbot könne das Land etwa Vorgaben zu Hygienekonzepten
oder der Erfassung von Kundendaten machen.
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