Nach Tod des verwahrlosten Vaters steht Sohn vor Gericht

Oldenburg (dpa/lni) - Nach dem Tod seines völlig verwahrlosten Vaters
muss sich ein 44-Jähriger seit Dienstag wegen Totschlags und
Misshandlung von Schutzbefohlenen beim Landgericht Oldenburg
verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich nicht
ausreichend um den bettlägerigen Mann gekümmert zu haben.

Laut Anklage kam der Vater des Angeklagten im Dezember 2015 in
lebensbedrohlichem Zustand ins Krankenhaus - der Mann lag in seinen
eigenen Ausscheidungen, sein Körper war von Maden befallen, die
Kopfhaut mit dem Kopfkissen verwachsen. Einige Tage später starb er.

Der Angeklagte mit türkischer Staatsbürgerschaft schilderte nach
Angaben des Pressesprechers, dass er seinen Vater zehn Jahre lang
pflegte. Er habe ihn gemocht und versucht, alles richtig zu machen,
sagte er vor Gericht. Wenn er die ärztlichen Berichte lese, werde ihm
aber klar, dass er wohl Fehler gemacht habe. Da der 44-Jährige am
ersten Prozesstag zunächst nicht zum Gericht kam, holte ihn die
Polizei ab, der Prozess begann mit zweieinhalb Stunden Verspätung.

Neben dem 44-Jährigen ist ein 58-Jähriger angeklagt, der damals
Betreuer des pflegebedürftigen älteren Mannes war. Ihm wirft die
Staatsanwaltschaft fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen
vor. Demnach hätte der Rechtsanwalt erkennen müssen, in welchem
Zustand der ältere Mann war und ärztlichen Rat einholen sollen.

Laut Anklage soll der Betreuer von der Polizei informiert worden
sein, dass eine hygienische Pflege des älteren Herren in den
Räumlichkeiten nicht möglich sei. Mitte November soll der Betreuer
einen Hausbesuch bei dem Mann gemacht haben, auch danach soll er
keinen Arzt gerufen haben. Der 58-Jährige wies die Vorwürfe zum
Prozessauftakt zurück, wie der Gerichtssprecher berichtete.