Feiern mit Genehmigung: Partyanträge beschäftigen Behörden

Nachdem Familienfeiern zuletzt immer wieder zur Quelle zahlreicher
Coronafälle geworden sind, müssen größere Feste nun angemeldet und

genehmigt werden. Die Ordnungsämter haben nun viele Fragen zu klären

und zahlreiche Anträge zu bewerten.

Düsseldorf/Bielefeld (dpa/lnw) - Nach der Einführung einer
Anmeldepflicht für größere Feiern in der Corona-Krise ist in vielen
Ordnungsämtern der Beratungsbedarf hoch. «Die Menschen sind
verunsichert und haben ein Bedürfnis nach Planungssicherheit», sagte
ein Sprecher der Stadt Bielefeld. Hier befasse sich gerade eine
Fachkraft mit Anfragen allein zu Privatfeiern. Bislang genehmigte die
Kommune etwa 40 Feiern im öffentlichen Raum mit mehr als 50 Gästen.

Die Stadt Düsseldorf hat eigens eine Hotline für die vielen Fragen
rund um die Anzeigepflicht von Privatfeiern eingerichtet. Acht
Mitarbeiter seien aus dem Ordnungsamt zu diesem Zweck abgestellt
worden. Kritik aus der Ordnungsbehörde kam an der kurzen Vorlaufzeit
für Bürger und Behörden, sich auf die neue Regelungen einzustellen.

Knapp 50 Feiern wurden bislang angemeldet, über 150 Anfragen
beantwortet.

Das Anrufaufkommen bei der städtischen Corona-Hotline sei seit
Veröffentlichung der neuen Regeln stark gestiegen, berichtete auch
die Stadt Münster. Tatsächlich gingen bislang 55 Anmeldungen für die

kommenden Wochen ein. Auch bei der Bürgerhotline der Stadt Köln ist
nach Angaben eines Stadtsprechers der Beratungsbedarf in der Frage
spürbar. In der Großstadt gingen bislang mehr als 110 Anmeldungen für

Feiern ein, die mehr als 50 Gäste erwarten, auch Partys mit
geringerer Gästeanzahl seien angezeigt worden. Die Stadt
Gelsenkirchen berichtete von etwa zehn angemeldeten größeren Feiern
über das Wochenende, Solingen von 31.

Private Feiern zu Anlässen wie Hochzeiten oder runden Geburtstagen
mit mehr als 50 Gästen müssen künftig den Behörden gemeldet werden.

Das gilt jedoch in der Regel nur für Feiern außerhalb des privaten
Bereichs, etwa in Gaststätten. Die Feiern müssen mindestens drei
Werktage vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Auch
eine Gästeliste muss geführt werden. Steigt in einer Stadt die Zahl
der Neuinfektionen stark an, wird die Teilnehmerzahl auf 50 begrenzt.
Maßgeblich ist der sogenannte 7-Tages-Wert am Tag vor der Feier - er
darf nicht höher als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen
sieben Tagen liegen.

In Remscheid beispielsweise sind aus diesem Grund inzwischen Feiern
vom mehr als 25 Personen genehmigungspflichtig. «Das führt bei uns zu
einem lebhaften Aufkommen an Anmeldungen», sagte Ordnungsamtsleiter
Jürgen Beckmann. Mehr als 185 Feste wurden angemeldet, bislang mehr
als 20 abgesagt, weil sie nicht den Regeln entsprachen. «Wir prüfen
genau, ob ein herausragender Anlass besteht», sagte Beckmann. Dazu
zähle etwa eine Hochzeit, aber nicht unbedingt eine Verlobungsfeier.