Mehrheit der RMV-Fahrgäste trägt Mund-Nasen-Bedeckung korrekt

Hofheim (dpa) - In den Bussen und Bahnen des
Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) hält sich die Mehrheit der
Fahrgäste an die Maskenpflicht und trägt die Mund-Nasen-Bedeckung
korrekt. Bei 92 Prozent der Fahrgäste gebe es keine Beanstandungen,
berichtete eine RMV-Sprecherin am Montag zur Zwischenbilanz der
RMV-Präventionsteams und zu den Erfahrungen mit mehr als 300 000
Fahrgästen.

«Die überwältigende Mehrheit der Fahrgäste hält sich nach wie vor
an
die Maskenpflicht», sagte RMV-Geschäftsführer Knut Ringat. Bereits
die Ansprache der Fahrgäste, die sich nicht korrekt verhalten, habe
einen großen Effekt. Weniger als ein Prozent aller Fahrgäste waren
komplett ohne Mund-Nasen-Bedeckung unterwegs. Knapp sieben Prozent
trugen ihre Bedeckung falsch, etwa unter der Nase.

Mehr als 88 Prozent der Fahrgäste ohne oder mit nicht korrekt
getragener Maske zeigten sich den Angaben zufolge einsichtig,
korrigierten die Bedeckung oder nahmen eine Maske vom Präventionsteam
entgegen. Die Zahl der Fahrgäste mit nicht korrekt getragener Maske
sei beispielsweise im regionalen Schienenverkehr über den September
hinweg von knapp sieben Prozent auf gut fünf Prozent gesunken.

Insgesamt 36 Mitarbeiter einer RMV-Tochtergesellschaft sind seit
Mitte August in Bussen und Bahnen unterwegs, um Fahrgäste auf das
korrekte Tragen der Masken hinzuweisen und bei Bedarf Masken gegen
die Verbreitung des Coronavirus zu verteilen.

Die Frankfurter Verkehrsgesellschaft VGF wies am Montag darauf hin,
dass sogenannte Kinnvisiere in Bussen und Bahnen nicht ausreichten.
Sie seien keine ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung gemäß der
hessischen Corona-Verordnung, hieß es. Bei Kontrollen würden
Fahrgäste, die Kinnvisiere nutzen, darauf angesprochen und um das
Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung gebeten.

Die Bußgeldvorgaben für Maskenverweigerer in Bussen und Bahnen waren
in Hessen Mitte August verschärft worden. Wer keine Abdeckung für
Mund und Nase trägt, muss seitdem sofort 50 Euro zahlen - ohne
vorherige Ermahnung. Allerdings können Bußgelder aus rechtlichen
Gründen nicht von den Fahrkarten-Kontrolleuren erhoben werden. In
mehreren Kommunen gab es daher bereits gemeinsame Kontrollen mit
Stadt- oder Landespolizei oder Mitarbeitern örtlicher Ordnungsämter.