«Über Leichen gegangen» - Prozess gegen Hilfspfleger geht zu Ende Von Britta Schultejans, dpa

In München steht der Mordprozess gegen einen Hilfspfleger vor dem
Ende. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für einen Serienmörder. In dem

Fall geht es nicht nur um die Schuld eines Einzelnen - sondern auch
um das Versagen eines Systems.

München (dpa) - «Serienmörder», «Todesengel», «Teufel in
Menschengestalt»: Am Dienstag geht am Landgericht München I nach fa
st
50 Verhandlungstagen der Prozess gegen einen polnischen Hilfspfleger
zu Ende, der wegen mehrfachen Mordes an den Menschen angeklagt ist,
um die er sich eigentlich kümmern sollte.

Der 79 Jahre alte Günther Neubauer will an diesem Tag im Gericht
sein. Sein Bruder Heinrich war 84 Jahre alt, als Grzegorz W., eines
Tages als Ersatz für eine Kollegin vor der Tür stand. Kurz darauf war
Heinrich Neubauer tot. «Ich habe keine Rachegefühle ihm gegenüber,
sondern eher Mitleid», sagt Günter Neubauer. «Eine Gefängnisstrafe

ist keine Rache, sondern Sühne und bedeutet Sicherheit.»

«Bestialische Morde» nennt der Angeklagte selbst seine Taten. Die
Staatsanwaltschaft sieht in dem 38-Jährigen einen «Serienmörder»,
fordert lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der
Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung. «Er ist im wahrsten
Sinn des Wortes über Leichen gegangen», sagte die Staatsanwältin in
ihrem Plädoyer.

Sie wirft dem Mann vor, er habe seinen pflegebedürftigen Patienten an
verschiedenen Tatorten in Deutschland Insulin gespritzt, das in
Überdosis verabreicht tödlich sein kann. Er soll über das Medikament

verfügt haben, weil er - im Gegensatz zu seinen Opfern - Diabetiker
ist.

Ursprünglich waren sechs Mordfälle angeklagt, nach 46
Verhandlungstagen sah die Staatsanwaltschaft aber nur drei davon als
erwiesen an. In zwei weiteren Fällen geht die Anklagebehörde von
versuchtem Mord aus, in drei Fällen von gefährlicher
Körperverletzung. In vier Fällen verlangte sie Freispruch. Hier könne

nicht nachgewiesen werden, ob Insulin zum Tod geführt hatte. Das
bedeute aber nicht, dass der Angeklagte nicht auch für diese
Todesfälle verantwortlich sein könnte.

Mit der besonderen Schwere der Schuld wäre eine vorzeitige
Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie
ausgeschlossen. Danach würde die Sicherungsverwahrung greifen.

Die Nebenkläger schlossen sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft
weitgehend an, nannten den Angeklagten «Todesengel» oder «Teufel in
Menschengestalt». Die Verteidigung hatte dem wenig entgegen zu
setzen, forderte in ihrem Schlussplädoyer lediglich ein
«sachgerechtes Urteil».

Für Günter Neubauer, der auch Vorstandsmitglied des Vereins Health
Care Bayern ist, der sich der Förderung und der Weiterentwicklung der
Gesundheitsversorgung verschrieben hat, ist die Sache aber auch mit
einem Schuldspruch für den Angeklagten nicht getan. Er sieht massive
strukturelle Probleme. «Es gibt so gut wie keine Qualitätskontrolle,
wenn so jemand eingesetzt wird», kritisiert er. Die rechtliche
Situation bei Arbeitskräften aus Polen sei völlig ungeklärt.

Scharfe Kritik richtet er an die Agentur, die den vorbestraften
Hilfspfleger vermittelte: «Die hat sich nicht erkundigt: Kann er das?

Darf er das? Und welche Vorgeschichte hat er?», sagt Neubauer. «Die
Agentur, die ihn vermittelt hat, ist rechtlich nicht haftbar. Aber
sie ist die Instanz, die das hätte verhindern können.»

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Patientenschutz «wird die Not in
der Pflege durch über 300 000 oft weibliche Hilfskräfte aus Ost- und
Südosteuropa gelindert». Das sagt der Stiftungsvorstand Eugen Brysch.
«Fast rund um die Uhr und an sieben Tagen die Woche wird hier
geschuftet, damit das Pflegesystem in Deutschland nicht kollabiert.»
Als grauer Pflegemarkt wird das meist bezeichnet. Die meisten Helfer
werden laut Brysch durch Mundpropaganda vermittelt, in nur wenigen
Fällen sei - wie hier bei dem Angeklagten - eine Vermittlungsagentur
beteiligt, sagt Brysch. «Das bedeutet jedoch nicht, dass diese
Headhunter immer für Qualität in der Pflege sorgen.»

«Ich verspreche, ich schwöre mit der Hand auf dem Herzen, dass ich
für diese Verstorbenen bete», hatte der Angeklagte in seinem letzten
Wort gesagt. «Das, was ich getan habe, ist sehr brutal und bleibt
brutal.» Er übergebe sein «ganzes Leben in die Hände des Gerichts
» -
und das wird nun an diesem Dienstag das Urteil sprechen.