Corona-Tote in Heimen: Erste Ermittlungsverfahren werden eingestellt

Vor rund einem halben Jahr beunruhigten Todesfälle nach
Corona-Ausbrüchen in Seniorenheimen die Menschen in Niedersachsen.
Mehrere Staatsanwaltschaften nahmen die Ermittlungen auf - nun werden
erste Ergebnisse erwartet.

Oldenburg (dpa/lni) - Zu Beginn der Corona-Zeit waren Pflegeheime in
Niedersachsen besonders von der Pandemie betroffen - ein halbes Jahr
später werden erste Ermittlungsverfahren dazu nun eingestellt. Auch
aktuell sind aber Heime vom Virus betroffen: In Vechta etwa steckten
sich 31 Bewohner und 19 Mitarbeiter des Hauses St. Hedwig an.

In Wildeshausen im Kreis Oldenburg stellt die Staatsanwaltschaft ihre
Ermittlungen nach der Infektion zahlreicher Bewohner eines Altenheims
voraussichtlich bald ein. Anfang April war mehr als die Hälfte der
damals rund 50 Bewohner und rund 45 Mitarbeitenden des Heims positiv
getestet worden, acht Menschen starben. Stand jetzt gebe es keinen
konkreten Verdacht darauf, dass die Fälle als Straftaten wie
fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung zu werten seie
n,
teilte ein Sprecher der Behörde in Oldenburg mit.

Nach dem Corona-Ausbruch in einem Heim für Menschen mit
Demenz-Erkrankungen in Wolfsburg laufen die Ermittlungen noch. Dort
starben mehr als 40 Menschen mit einer Infektion. Das Verfahren wird
nach Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig voraussichtlich
nicht vor November abgeschlossen. Die Ermittlungen richten sich gegen
den Vorstand der Diakonie Wolfsburg - untersucht wird, ob sich
Verantwortliche fahrlässige Tötung zu Schulden kommen lassen haben.

Das Ermittlungsverfahren zu einem Corona-Ausbruch in einem Altenheim
in Bramsche bei Osnabrück, nach dem 25 Menschen starben, läuft
ebenfalls noch. Eine Verurteilung hält ein Sprecher der
Staatsanwaltschaft Osnabrück aber für unwahrscheinlich.

Es müsse unter anderem nachgewiesen werden, dass die Menschen
tatsächlich an dem Virus gestorben seien und nicht an einer anderen
Ursache. Eine Obduktion der Toten gab es nach Angaben des Sprechers
nicht, weil die zuständige Rechtsmedizin seinerzeit keine
Corona-Fälle annahm.