Falsche Maskenpflicht-Atteste: Kammer hat sieben Ärzte im Visier
Debattenthema Maskenpflicht: Wer keine tragen mag, wendet sich
manchmal an einen Arzt, der ein Attest für eine Befreiung schreibt.
Auch wenn man gar keine entsprechende Krankheit hat. In NRW geht die
Ärztekammer in sieben Fällen dem Verdacht gegen Mediziner nach.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Ärztekammer Nordrhein hat sieben Mediziner
im Visier, die falsche oder nicht ordnungsgemäße Atteste angeboten
oder ausgestellt haben, um Patienten von der Maskenpflicht zu
befreien. Bei der Kammer laufen laut einer Sprecherin entsprechende
berufsrechtliche Verfahren.
Die zweite Kammer in NRW - Westfalen-Lippe - hat bisher eine Handvoll
Ärzte ausgemacht, die entsprechende Offerten gemacht hatten. Hier sei
es bislang bei Hinweisen an die entsprechenden Mediziner geblieben,
so ein Sprecher der Kammer. «Wenn jemand es nicht einsieht, werden
wir reagieren.»
Laut Ärztekammer Nordrhein wurde in ihrem Gebiet beispielsweise «ein
Mitglied, das Bescheinigungen ausschließlich auf der Basis von
Videokontakten angeboten hatte», auf den ärztlichen Pflichtenverstoß
hingewiesen. «Die Ärztekammer Nordrhein ist der Auffassung, dass ein
solches Vorgehen nicht der von Ärztinnen und Ärzten geschuldeten
Sorgfalt entspricht», so eine Sprecherin. Das Mitglied habe
inzwischen eine Verzichtserklärung abgegeben.
«In einem anderen Fall wurde das betroffene Mitglied aufgefordert,
die Werbung für ein Angebot zur Erteilung einer Befreiung auf Wunsch
unverzüglich einzustellen und hierüber eine Erklärung abzugeben.
Diese Erklärung wurde abgegeben und die Werbung entfernt», so die
Ärztekammer.
Ärztepräsident Klaus Reinhardt hatte der «FAZ» zu solchen Attesten
gesagt: «Wir haben dazu eine klare Haltung und tolerieren das unter
keinen Umständen.» Zu möglichen Motiven der Mediziner sagte Reinhardt
dem Blatt: «Manche sind vielleicht willfährig und wollen dem
Patienten mit dem Attest einen Gefallen erweisen. Andere glauben
vielleicht nicht daran, dass Masken in der Corona-Pandemie wirklich
nützlich sind. Oder sie lehnen die Maßnahmen, die zur Bekämpfung des
Virus beschlossen wurden, als überzogen ab. Solche Menschen gibt es
vereinzelt auch in der Ärzteschaft.»
In Baden-Württemberg ermittelt unterdessen sogar die
Staatsanwaltschaft gegen zwei Ärzte, die Patienten für den Verstoß
gegen die coronabedingte Maskenpflicht grundlos Atteste ausgestellt
haben sollen. Bei beiden Medizinern wurden Praxisräume durchsucht,
wie die Staatsanwaltschaft bestätigte.
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