«Vieles erscheint denkbar»: Wie Städte der Gastronomie helfen wollen

Der erste Corona-Herbst steht vor der Tür. Und damit sind Ideen
gefragt, wie Gastwirte und ihre Kunden am besten durch die
ungemütliche Jahreszeit kommen. Denn die warmen Stunden in der
Außengastronomie sind gezählt.

Mainz (dpa/lrs) - Mit bangem Blick schauen Gastwirte,
Restaurantbesitzer und Café-Betreiber in Rheinland-Pfalz dem ersten
Corona-Herbst und -Winter entgegen. In den vergangenen Monaten haben
sie ihre Gäste bei schönem Wetter oft in Biergärten, Innenhöfen ode
r
an Tischen und Bänken auf Bürgersteigen bewirten können. Doch was
passiert, wenn es demnächst wieder ungemütlicher draußen wird?
Bleiben die Gäste weg, weil sie aus Sorgen vor einer Ansteckung nicht
in die Innenräume wollen?

Die von der Corona-Krise angeschlagene Gastronomie kann jedenfalls
auf Hilfe hoffen. In vielen Städten von Neuwied im Norden von
Rheinland-Pfalz bis Pirmasens im Süden gibt es Überlegungen, wie man
den Kneipen, Restaurants und Bistros helfen kann, wie eine Umfrage
der Deutschen Presse-Agentur gab. Immer wieder wird dabei die
Möglichkeit genannt, Heizpilze oder Heizstrahler zur Unterstützung
der Außengastronomie aufzustellen. Die gelten zwar als bedenklich in
Sachen Klimaschutz, erscheinen aber vielen als Chance, Gäste auch bei
ungemütlichen Temperaturen vor die Tür zu locken und damit der
Gastronomie durch die Krise zu helfen. Und auch sonst sind viele
Rathäuser bemüht, den Gastwirten zu helfen und dabei auf allzu viel
Bürokratie zu verzichten.

In der Landeshauptstadt MAINZ sind Heizpilze und -strahler erlaubt.
Der Außengastronomie wurden bereits im Zuge der Corona-Pandemie «die
maximal möglichen Flächen» zur Verfügung gestellt, wie die Stadt
mitteilte. In 120 Fällen wurden die sogenannte Sondernutzungsflächen
ergänzt. Außerdem wurden den Gastronomen die Sondernutzungsgebühren
für die Außenflächen im öffentlichen Raum erlassen. Auf diesen
Flächen könnten Wirte eventuell auch - in enger Abstimmung mit den
Fachdienststellen - Seitenwände oder Windfänge aufstellen, damit es
ihre Gäste im Freien im Herbst und Winter etwas gemütlicher haben,
sagte ein Sprecher.

Die Altstadtwirte haben sich den Angaben zufolge in einer Initiative
mit zahlreichen Vorschlägen wie Zeltaufbauten im Außenbereich an die
Stadt gewendet. Es gebe bereits erste Abstimmungen zwischen Rechts-
und Ordnungsamt mit Teilen der Gastronomen. «Vieles erscheint denkbar
auf der Basis der bereits getroffenen und noch gültigen
Sonderregelungen», sagte er Sprecher. Aber dies müsse im Detail
abgestimmt werden, beispielsweise was Fluchtwege, Brandschutz und
Lärmfragen betreffe. «Der Stadt Mainz ist sich vor dem
Corona-Hintergrund aber der angespannten Situation der
gastronomischen Landschaft sehr bewusst», betonte er.

In KAISERSLAUTERN steht die Stadtverwaltung Wärmestrahlern nach
eigener Aussage zwar aus Klimaschutzgründen grundsätzlich kritisch
gegenüber. «Manche Städte verbieten Heizpilze über das Ortsrecht. I
n
Kaiserslautern gibt es bisher keine solche Regelung, weshalb es hier
auch keine Auflagen oder Ähnliches seitens der Stadt für die
Gastronomiebetriebe gibt», teilte eine Sprecherin mit. Ob den Wirten
mehr Fläche zur Verfügung gestellt werde, damit sie beispielsweise
Seitenwände aufbauen können, werde noch geprüft. «Wir befinden uns

auch im informellen Austausch mit anderen Städten», hieß es. Bislang

seien auch erst zwei Anfragen aus der Gastronomie für eine
Flächenerweiterung in den kommenden Monaten im Rathaus eingegangen.

Auch in TRIER überlegen sich die Verantwortlichen, wie sie den
Gastwirten helfen können. Etwas komplizierter als andernorts ist in
der Moselstadt der Umgang mit Heizpilzen. Sie sind in der
Sondernutzungssatzung der Stadt nicht ausdrücklich verboten, aber
auch nicht erlaubt, wie ein Sprecher der Stadtverwaltung erklärt.
«Das heißt: Auf öffentlichen Flächen, die von Gastronomie genutzt
werden, dürfen sie nach derzeitiger Rechtslage nicht stehen. Im
privaten Gelände eines Biergartens oder auf einer zu einem Betrieb
gehörenden Terrassenfläche dürfen sie dagegen auch heute schon
genutzt werden.»

Der Ordnungsdezernent will den Angaben zufolge in der
Stadtratssitzung vom 6. Oktober einen Antrag einbringen, ob Zelte,
Windfange und Infrarot-Heizstrahler - keine Heizpilze - in diesem
Winter erlaubt werden. «Das wird aber beispielsweise wegen
Brandschutzfragen nicht ohne eine Genehmigung möglich sein», stellte
der Sprecher klar. Die Stadt habe der Gastronomie zunächst die
Sondernutzungsgebühren für Flächen der Außengastronomie gestundet u
nd
später für dieses Jahr komplett erlassen. «Außerdem wurde den
Betrieben erlaubt, ihre Sondernutzungsflächen unbürokratisch zu
erweitern - sofern das mit dem Brandschutz vereinbar und mit
Nachbarbetrieben ohne Probleme machbar war», erklärte der Sprecher.
«Zahlreiche Gastronomiebetriebe in der Innenstadt haben davon
Gebrauch gemacht und ihre Gastro-Flächen im Außenbereich erweitert.»


In den zwei verbleibenden rheinland-pfälzischen Großstädten KOBLENZ
und LUDWIGSHAFEN halten sich die jeweiligen Verwaltungen noch
bedeckt. In KOBLENZ laufen nach Angaben eines Sprechers die
entsprechenden internen Abstimmungen noch, so dass derzeit keine
konkreten Auskünfte gegeben werden könnten. In LUDWIGSHAFEN hieß es
lediglich, dass Heizpilze zwar «für das Klima nicht förderlich», in

der Stadt aber auch nicht genehmigungsbedürftig seien.

In NEUWIED sind Heizpilze und Heizstrahler nicht verboten. Es habe
zwar vor einigen Jahren einen Antrag der Linken im Stadtrat gegeben,
der jedoch abgelehnt worden sei, teilte ein Stadtsprecher mit. Und
auch sonst zeigt die Stadtverwaltung Verständnis für die Nöte der
Wirte. «Wir haben der Gastronomie bereits deutlich mehr Fläche für
die Außengastronomie zur Verfügung gestellt und zusätzlich die
Pachten für die Außenflächen ausgesetzt», sagte der Sprecher. «In
dem
Zusammenhang können auch mobile Windfänge oder Ähnliches aufgestellt

werden, sofern die Verkehrssicherheit gegeben ist.»

Ähnlich ist die Situation auf der anderen Rheinseite in ANDERNACH.
Auch dort dürfen Heizpilze die Gäste in der dunklen Jahreszeit
wärmen. Außerdem habe die Stadt den Gastronomen zunächst einmal in
diesem Jahr die sogenannte Sondernutzungsgebühr erlassen, sie müssen
also für die Nutzung der Flächen vor dem Betrieb - beispielsweise für

die Außenbestuhlung - keine Gebühren zahlen. Zudem dürften die Wirte

dürfen mehr Fläche für ihren Außenbereich als zu normalen Zeiten
nutzen - ebenfalls kostenlos.

Auch in INGELHEIM gibt kein Verbot von Heizpilzen und Heizstrahlern.
Im Gespräch der Stadtverwaltung mit den Gastronomen werde derzeit
darüber nachgedacht, wie die Außengastronomie auch über den Winter zu

ermöglichen sei, teilte eine Sprecherin mit. «Gemeinsam mit
Schaustellern und anderen Anbietern überlegen wir, einen
«Weihnachtsspaziergang» zu etablieren, der, verteilt über die
Innenstadt, weihnachtliche Angebote während der Adventszeit vorhält»,

berichtete die Sprecherin. «Die Stadt Ingelheim möchte damit sowohl
die Schaustellerbranche als auch unseren Einzelhandel unterstützen».

Das Heizen aus der Gasflasche ist auch den Wirten und
Restaurantbesitzer in BAD KREUZNACH erlaubt. «Dort, wo es machbar
war, haben wir der Gastronomie erlaubt, die Außenflächen auszudehnen,
um die Sicherheitsabstände einhalten zu können», teilte eine
Sprecherin der Stadt mit. Für diese erweiterte Flächennutzung müssten

die Gastronomen keine zusätzlichen Gebühren zahlen, da der Stadtrat
für dieses Jahr auf die Festsetzung von Sondernutzungsgebühren
verzichtet habe. Und auch in den nächsten Monaten will die Stadt
weiter flexibel auf die Wünsche nach der Sondernutzungen von
Außenflächen reagieren. «Die Gastwirte müssen nur kurz per E-Mail
anfragen. Dann gibt es unbürokratisch die Verlängerung der
gebührenfreien Sondernutzung», sagte die Sprecherin.

In IDAR-OBERSTEIN wurden bisher nach Auskunft der Stadtverwaltung
keine Regelungen zur Nutzung beziehungsweise zu einem Verbot von
Heizpilzen oder Heizstrahlern in der Außengastronomie getroffen. Nach
der Wiedereröffnung der Gaststätten habe die Stadt sehr flexibel auf
Anfragen von Gastwirten zur Nutzung zusätzlicher Flächen für die
Außengastronomie zur Einhaltung der notwendigen Abstandsregeln
reagiert und - soweit möglich - diese auch genehmigt, sagte ein
Sprecher. Anfragen für weitere Flächen zur Installation von Zelten
lägen derzeit nicht vor. Und auch hier kommt man den Gastwirten
finanziell entgegen: Der Stadtrat hat den Angaben zufolge bereits im
Mai beschlossen, für die Nutzung der Außenbestuhlung in diesem Jahr
nur eine Mindestgebühr (Reduzierung von 6,40 auf 3 Euro monatlich pro
Quadratmeter beanspruchter Fläche) nach der Sondernutzungssatzung
festzusetzen.

Heizpilze und -strahler sind in PIRMASENS grundsätzlich erlaubt.
«Jedoch behalten wir uns vor, deren Verwendung bei unsachgemäßer
Benutzung im Einzelfall zu verbieten», betonte eine Sprecherin der
Stadt. Wegen der Corona-Krise habe der Stadtrat Erleichterungen für
Gastronomen beschlossen, unter anderem was die Außenbestuhlung und
die Nutzung von öffentlichen Flächen angehe. Im Sommer hätten
insgesamt fünf Gastronomen neue Außenfläche in Anspruch genommen,
davon hätten zwei ihre Außenfläche damit erweitert. Darüber hinaus

habe bislang noch kein Gastwirt eine Erweiterung beantragt. Solche
Anträge würden je auf den Einzelfall bezogen geprüft. «Grundsätzl
ich
stehen wir einer zusätzlichen Erweiterung offen gegenüber. In diesem
Zusammenhang muss aber immer der Nachbarschutz gewahrt bleiben.»

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