Neue Corona-Quarantäneverordnung für Einreisen ab 15. Oktober
Berlin (dpa) - Zeitgleich mit einer für den 15. Oktober geplanten
Einführung einer digitalen Anmeldung für nach Deutschland einreisende
Menschen sollen die Bundesländer neue Quarantäne-Regeln beschließen.
Anmelden muss sich über das neue Online-Portal demnach nur, wer sich
vorher in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten hat.
Die neue Teststrategie für Einreisende «wird auf der Basis einer
neuen Rechtsgrundlage eingeführt», sagte der Sprecher des
Bundesinnenministeriums, Steve Alter, am Donnerstag der Deutschen
Presse-Agentur. Hierfür erarbeitete das Ministerium gemeinsam mit dem
Gesundheitsministerium eine neue Musterquarantäneverordnung, die dann
jeweils von den Ländern in eigener Verantwortung in Kraft gesetzt
werden müsse. «Die digitale Einreiseanmeldung wird aus diesem Grund
ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt - am 15. Oktober - eingeführt».
Nach dpa-Informationen erhält, wer seine Angaben in dem Portal
eingibt, eine Bestätigung, die er bei einer Kontrolle - etwa am
Flughafen durch die Bundespolizei - vorzeigen soll. Gleichzeitig
gehen die Daten auch an das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Wer
seiner Verpflichtung zur Anmeldung nicht nachkommt, riskiert ein
Bußgeld. Ausnahmeregelungen soll es weiterhin für Berufspendler und
andere Reisende im sogenannten kleinen Grenzverkehr geben.
Um zu garantieren, dass alle Gesundheitsämter bis Mitte Oktober
technisch in der Lage sein werden, die Daten auf einem sicheren Weg
zu erhalten, soll es neben einer VPN-Tunnel-Lösung übergangsweise
auch eine Möglichkeit zum Datenabruf von einem sicheren Portal der
Deutschen Post geben.
Die Bundesregierung hat Regionen in elf EU-Ländern zu
Corona-Risikogebieten erklärt und warnt nun vor Reisen dorthin.
Darunter sind direkt an Deutschland grenzende Regionen in Tschechien
und Österreich sowie die Hauptstädte Dänemarks, Portugals und Irlands
- Kopenhagen, Lissabon und Dublin.
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