Schwerpunktkontrollen der Maskenpflicht in Bus und Bahn geplant
Die meisten Fahrgäste bedecken Mund und Nase zum Schutz vor der
Seuche. Doch es gebe einige hartnäckige Verweigerer, heißt es bei den
Verkehrsunternehmen. Das soll sich ändern.
Berlin (dpa) - Fahrgäste in Bus und Bahn müssen sich auf eine
stärkere Kontrolle der Maskenpflicht einstellen. Von Oktober an soll
es regionale, überregionale und bundesweite Schwerpunktkontrollen an
bestimmten Tagen geben. Darauf haben sich am Mittwoch Vertreter von
Bund, Ländern und Kommunen sowie Bundespolizei, Verkehrsunternehmen
und Gewerkschaften verständigt.
«Die zuständigen Behörden sowie die Verkehrsunternehmen werden ihre
Maßnahmen zur Kontrolle und Einhaltung der Maskenpflicht sichtbar
erhöhen», heißt es in der Erklärung, die der Deutschen Presse-Agent
ur
vorliegt. Es bedürfe einer verstärkten Anstrengung aller
Verantwortlichen.
Die Maskenpflicht dient dazu, die Ausbreitung des neuartigen
Coronavirus zu verhindern. Die Aktionstage sollen demnach ein Zeichen
des gemeinsamen Willens zur Einhaltung der Vorgabe zu setzen.
Verkehrsunternehmen, Ordnungs- und Gesundheitsämter, Polizei der
Länder und Bundespolizei werden sich dazu abstimmen und eng
koordinieren, wie es hieß. Je nach Landesrecht sollen die Kontrollen
auch auf Bahnhöfe und Haltestellen ausgedehnt werden.
«Der weit überwiegende Teil unserer Fahrgäste hält sich an die
Maskenpflicht», hob der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen hervor.
Die Schwerpunktkontrollen seien eine gute und bereits bewährte
Maßnahme.
Bahn-Vorstandsmitglied Sigrid Nikutta sagte über Maskenverweigerer,
in unserer Gesellschaft dürfe sich jeder ausleben. «Aber diese
Freiheit endet dort, wo sie die Freiheit anderer beschneidet, und das
machen diese Leute», betonte sie bei einer Veranstaltung des
Journalisten Peter Turi.
Der Deutsche Städtetag zeigte sich überzeugt, dass die Maskenpflicht
größere Übertragungen des Virus in Bussen und Bahnen bisher
verhindert hat. «Wo diese Einsicht fehlt, müssen wir leider
nachhelfen.»
Seit Wochen wird jedoch darüber diskutiert, wer die Pflicht
durchsetzen soll. In der Erklärung wird klargestellt: «Das Erheben
von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Maskenpflicht bleibt Aufgabe
der zuständigen Behörden.»
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft zeigte sich zufrieden: «Unser
Standpunkt wurde bekräftigt: Bus- und Bahn-Personal wird nicht zur
Maskenpolizei.» Der kommissarische Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel
gab jedoch zu bedenken: «Die Durchsetzung der Regeln wird nur
erfolgreich sein, wenn Bahn- und Verkehrsunternehmen aber auch die
Behörden ausreichend Personal haben.»
Die Länder hatten sich im August darauf verständigt, ein
Mindestbußgeld von 50 Euro für Maskenverweigerer festzulegen. Allein
Sachsen-Anhalt zog nicht mit. Dort gibt es kein Bußgeld.
Die Ministerpräsidenten der Länder hatten außerdem prüfen lassen, o
b
für Maskenverweigerer nicht ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig
werden könnte - ähnlich wie bei Fahrgästen ohne Fahrkarte. Damit wä
re
es aber Aufgabe von Schaffnern und Busfahrern geworden, die
Maskenpflicht durchzusetzen. Die Verkehrsminister befanden jedoch,
dies sei grundsätzlich Aufgabe des Staates, nicht allein der
Unternehmen.
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