Krankenkassen müssen Heilpraktiker und Feldenkrais nicht bezahlen

Celle (dpa/lni) - Krankenkassen müssen eine Behandlung durch
Heilpraktiker, Nahrungsergänzungsmittel und eine Feldenkrais-Therapie
nicht bezahlen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
in Celle entschieden, wie der Gerichtssprecher am Montag mitteilte.
Hintergrund der drei Urteile vom 19. August sind Klagen eines Mannes
aus Langenhagen nahe Hannover, der unter anderem an chronischer
Erschöpfung leidet. Revisionen wurden nicht zugelassen.

Der Mann wollte, dass seine Krankenkasse die Behandlung bei einer
Heilpraktikerin bezahlt, da diese auf Erschöpfungssyndrome
spezialisiert ist. Kassenärzte, die eine passende Behandlung
ausführen könnten, gebe es nicht, argumentierte der Patient. Die
Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme ab und verwies darauf, dass
nur zugelassene Ärzte Leistungen über die Gesetzliche
Krankenversicherung abrechnen dürfen. Das Landessozialgericht
bestätigte diese Auffassung (Aktenzeichen L 4 KR 470/19).

Der Mann wollte zudem, dass die Krankenkasse Eleutherococcuskapseln
(Taiga-/Ginsengwurzel) und Zinktabletten bezahlt, die ein Arzt ihm
empfohlen hatte. Die Krankenkasse lehnte dies ab und verwies darauf,
dass nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel nur in wenigen
Ausnahmefällen übernommen werden könnten. Das Gericht bestätigte
dies. Es gebe keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass die
Präparate gegen das Erschöpfungssyndrom helfen. (Az. L 4 KR 161/20).

Mit seiner Klage auf Kostenübernahme einer Feldenkrais-Therapie hatte
der Mann auch keinen Erfolg. Das Gericht verwies darauf, dass die
Feldenkrais-Lehren keinen anerkannten spezifischen therapeutischen
Nutzen haben. Da es Standardbehandlungen wie Physiotherapie gibt,
hätten Patienten keinen Anspruch auf weniger erprobte Verfahren. (Az.
L 4 KR 482/19)

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