Prozess um Mord an Rentnerin - Angeklagter und Opfer kannten sich
Fast fünf Jahre suchte die Polizei nach dem Tod einer Rentnerin nach
einem Täter. Zeugenaufrufe blieben erfolglos. Aber die Ermittler
hatten eine DNA-Spur, der sie folgten.
Frankfurt (Oder) (dpa/bb) - Mit mehreren Messerstichen in Brust und
Kopf soll der Angeklagte eine 72-Jährige getötet haben. Die Frau
starb nach Angaben der Ermittler unmittelbar an ihren schweren
Verletzungen. Im Prozess vor dem Landgericht Frankfurt (Oder)
bestreitet der 25-Jährige am Freitag die Tat. Er habe keinen Grund
dazu gehabt, die 72-Jährige zu ermorden. Zur Frage, wie seine
DNA-Spuren an den Tatort gekommen seien, sagte er: «Das kann ich mir
nicht erklären».
Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann aus Berlin vor, die
72-Jährige in der Nacht vom 2. auf den 3. Juni 2015 in ihrer Wohnung
mit einem Messer getötet zu haben und mit ihrer Geldbörse geflohen zu
sein. Er sei fest entschlossen gewesen, im Falle des Zusammentreffens
mit der 72-Jährigen diese auch zu töten, sagte Staatsanwalt Jochen
Westphal beim Verlesen der Anklageschrift. Der Angeklagte gibt an,
die Rentnerin von mehreren Besuchen gekannt zu haben. Er war mit
ihrem Enkel befreundet.
Der 25-Jährige ist angeklagt wegen heimtückischen Mordes aus Habgier
und um eine andere Straftat zu ermöglichen sowie wegen Raubes. Aus
Sicht der Ermittler ist der damals 19-Jährige in der Tatnacht durch
den Keller in das Haus der Rentnerin eingedrungen, schaltete dort die
Sicherung aus. Dann begann er, nach Beute zu suchen. Die 72-Jährige
ging aufgrund der Dunkelheit von einem technischen Defekt aus und
wollte zum Sicherungskasten in den Keller geben. Auf dem Weg dorthin
traf sie auf den Angeklagten.
Für eine Kriminalpolizistin, die am Freitag als Zeugin aussagte, sah
der Tatort so aus, als habe es ein «Gerangel» zwischen den beiden
gegeben. Der 25-Jährige stach zu, mehrmals in Brust und Kopf des
Opfers, so die Anklage. Auf den Bildern, die im Gerichtssaal gezeigt
werden, ist eine blutüberströmte Leiche zu sehen. Für die
Kriminaltechniker, die den Tatort besichtigen, ist klar, dass sich
ein Gewaltverbrechen abgespielt hat, sagte die Beamtin.
Die Polizei beginnt mit einer großangelegten Befragung von Nachbarn,
Familienangehörigen und Bekannten des Opfers. Zeugenaufrufe werden
gestartet. Der Fall läuft in der Sendung «Aktenzeichen XY...
ungelöst» des ZDF. Die Staatsanwaltschaft setzt 2500 Euro Belohnung
aus. Dennoch blieben Hinweise aus.
Die Ermittler konzentrierten sich auf die DNA-Spuren, die der Täter
hinterlassen hat. Da die Spuren sehr gering sind, gelingt ihnen
zunächst kein Treffer. Die Methoden des DNA-Abgleichs werden noch
einmal verfeinert. Im Oktober 2019 untersucht das LKA noch einmal die
Spuren - und hat Erfolg. Es gibt einen Treffer mit einem Einbruch in
eine Berliner Grundschule, der dem Angeklagten zugeordnet werden
kann. Im Januar 2020 nimmt die Polizei den gelernten Gesundheits- und
Krankenpfleger fest.
Warum solle er die 72-Jährige getötet und ausgeraubt haben, fragte
der junge Mann im Gerichtssaal. Er habe genug Geld gehabt. Bis zu
seiner Verhaftung habe er bei seinen Eltern gewohnt. Ob es nicht sein
könne, dass ein Rettungssanitäter die DNA von der Taschenlampe an die
Leiche brachte, wollte Richter Dirk Kreckel von dem LKA-Beamten
wissen. Möglich sei das schon, allerdings sehr unwahrscheinlich,
sagte der Beamte. Kreckel lässt sich die Methode zur DNA-Gewinnung
und Nachverfolgung von dem Zeugen genau erklären.
Fünf Prozesstage hat das Gericht insgesamt angesetzt. Am
21. September soll die Verhandlung fortgesetzt werden. Das Gericht
will dann weitere Zeugen hören.
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