Mindestens zwei Dutzend Quarantäne-Brecher in Schleswig-Holstein

Brecher der Corona-Quarantäne gibt es auch in Schleswig-Holstein: Gut
zwei Dutzend Fälle sind den Kreisen und kreisfreien Städten bekannt -
bei 4000 registrierten Corona-Infizierten. Welche Bedeutung
Reiserückkehrer haben werden, ist noch offen.

Kiel (dpa/lno) - In Schleswig-Holstein haben die Kreise und
kreisfreien Städte bisher mindestens zwei Dutzend Fälle von
Verletzungen der Corona-Quarantäne festgestellt. Dies ergab eine
Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den elf Kreisen und vier
kreisfreien Städten im nördlichsten Bundesland. Die Zahl der
erfassten Quarantänebrecher ist im Vergleich zu den bisher rund 4000
Corona-Infizierten sowie weiteren Kontaktpersonen, die ebenfalls in
häusliche Quarantäne müssen, in Schleswig-Holstein gering.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Kiel gab es landesweit
bisher mindestens 37 Fälle, in denen aufgrund einer Verletzung der
Quarantänepflicht oder aufgrund der fehlenden Meldung beim
zuständigen Gesundheitsamt nach der Einreise ein Bußgeld verhängt
wurde - durch Kreise oder die kreisfreien Städte. Reiserückkehrer aus
Risikogebieten aus dem Ausland sind verpflichtet, sich beim örtlichen
Gesundheitsamt zu melden und für 14 Tage in Quarantäne zu gehen. Ab
dem fünften Tag nach der Rückkehr kann ein Corona-Test gemacht
werden, der es bei negativem Ergebnis ermöglicht, die Quarantäne zu
verlassen.

In der Landeshauptstadt wurde für rund 4200 Kieler Bürger wegen einer
Corona-Infektion oder als Kontaktperson eine Quarantäne
ausgesprochen. Das Gesundheitsamt kläre grundsätzlich umfassend auf
und ermahne gegebenenfalls, teilte die Stadt mit. Das Gesundheitsamt
ermittle «in einigen wenigen Fällen, bei denen ein Verstoß gegen die

Quarantäne vermutet wird».

Wegen Reiserückkehrern aus Risikogebieten habe es bislang keine
signifikante Zunahme von Quarantänebrechern gegeben, hieß es
übereinstimmend in Kreisen und kreisfreien Städten. Allerdings
verletze ein Teil dieser Rückkehrer die Pflicht, sich beim örtlichen
Gesundheitsamt zu melden. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat sich
bisher etwa nur die Hälfte der Reiserückkehrer aus Risikogebieten
gemeldet. Dies habe man feststellen können durch den Abgleich der
sogenannten Aussteigekarten, die bei der Einreise in Deutschland
ausgefüllt werden müssen.

Die Kreise setzen primär auf Aufklären und Ermahnen. Wenige Bußgelder

und kaum Strafanzeigen sind bisher zu verzeichnen. «Vorrangig ist die
Aufklärung», sagte eine Sprecherin des Kreises Pinneberg. «Wichtig
ist, dass die Menschen verstehen, wie sie sich verhalten müssen. Erst
danach werden die ordnungsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet.»

Bei der Staatsanwaltschaft Lübeck ist ein einziges Verfahren
anhängig, in dem der Vorwurf eines Quarantäneverstoßes mit
anschließender Verbreitung des Virus im Raume steht. Anzeige wurde in
dem Fall von einem Landkreis erstattet. Die Ermittlungen dauern noch
an, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat ein konsequentes Vorgehen
angekündigt: Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Quarantänepflic
ht
würden sehr ernst genommen. Je nach Art des Verstoßes würden
Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und - soweit es zur
vorsätzlichen Verbreitung des Virus kommt - werde auch Strafanzeige
erstattet. Inzwischen würden die Aussteigekarten im Kreis verschärft
überprüft. Mitarbeiter des Kreises suchen in Polizeibegleitung durch
Aussteigekarten identifizierte Haushalte auf, um das Einhalten der
Quarantäne zu überprüfen.

Verstöße gegen die Meldepflicht können als Ordnungswidrigkeit mit
einem Bußgeld von 150 bis 2000 Euro geahndet werden. Wer sich aus der
Quarantäne entfernt, muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 10 000
Euro rechnen.

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