Bußgeld bei Missachtung von Maskenpflicht: Was gilt in den Ländern?
Berlin (dpa) - Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat sich
am Dienstag für bundesweit einheitliche Bußgelder bei Verstößen geg
en
Maskenpflicht ausgesprochen. Derzeit werden Verstöße im öffentlichen
Verkehr in den Ländern unterschiedlich geahndet. Wo werden welche
Bußgelder erhoben?
BADEN-WÜRTTEMBERG: Wer in Bussen und Bahnen keine Maske trägt und
dabei erwischt wird, muss mindestens 100 Euro Bußgeld zahlen. Zuvor
lag die Untergrenze bei 25 Euro. Die Obergrenze für Maskenverweigerer
liegt bei 250 Euro.
BAYERN: In Bayern ist eine Maske im ÖPNV für alle Fahrgäste ab sechs
Jahren verpflichtend. Nur aus gesundheitlichen Gründen und mit einem
ärztlichen Attest sind Ausnahmen möglich. Bei Verstößen beträgt d
er
Bußgeld-Regelsatz 150 Euro.
BERLIN: In den Bussen und Bahnen in Berlin kann bei einem Verstoß
gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 50 Euro bis zu 500 Euro
erhoben werden.
BRANDENBURG: In Brandenburg wird derzeit kein Bußgeld erhoben.
BREMEN: In der Freien Hansestadt Bremen wird derzeit kein Bußgeld
erhoben. Es gibt aber Diskussionen darüber.
HAMBURG: Wer ab dem kommenden Montag (24. August) ohne korrekt
sitzenden Mund-Nasen-Schutz in Hamburg Bus oder Bahn fährt und
erwischt wird, muss 40 Euro zahlen.
HESSEN: Wer in Bussen und Bahnen in Hessen keine Abdeckung für Mund
und Nase trägt, muss ohne vorherige Ermahnung 50 Euro bezahlen.
MECKLENBURG-VORPOMMERN: Wer in Mecklenburg-Vorpommern keine Maske im
öffentlichen Nahverkehr trägt, muss mit 150 Euro Bußgeld rechnen,
wenn er erwischt wird. Zuvor waren es 25 Euro.
NIEDERSACHSEN: Bald könnte bei Verstößen in Bussen und Bahnen ein
Bußgeld von 150 Euro kassiert werden. Bislang sieht der
Bußgeldkatalog für Maskenverweigerer in Niedersachsen 20 Euro Strafe
vor.
NORDRHEIN-WESTFALEN: Wer keine Maske im öffentlichen Nahverkehr
trägt, kann mit 150 Euro Bußgeld zur Kasse gebeten werden - ohne
zusätzliche Aufforderung.
RHEINLAND-PFALZ: Wer in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Geschäften
keine Maske trägt, der muss ein Verwarnungsgeld von zehn Euro zahlen.
Die Kommunen können den Betrag aber erhöhen. In Mainz kostet ein
Maskenverstoß zum Beispiel 50 Euro.
SAARLAND: Im Saarland wird derzeit kein Bußgeld bei Verstößen gegen
die Maskenpflicht erhoben. Mit bis zu 500 Euro Bußgeld kann aber
belangt werden, wer nicht dafür sorgt, dass in seinem öffentlichen
Verantwortungsbereich Alltagsmasken getragen werden.
SACHSEN: Die Landesregierung in Sachsen hat angekündigt, ab dem 1.
September bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von 60
Euro zu erheben.
SACHSEN-ANHALT: Wer in Sachsen-Anhalt gegen die Maskenpflicht
verstößt, soll auch künftig keine Strafe zahlen müssen. Ein Bußge
ld
für Maskenverweigerer erwäge die Landesregierung derzeit nicht, sagte
Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU).
SCHLESWIG-HOLSTEIN: Schleswig-Holstein bittet Maskenverweigerer in
Bussen und Bahnen mit einem Bußgeld von 150 Euro zur Kasse.
THÜRINGEN: In Thüringen wird bei Maskenverweigerern ein Bußgeld von
60 Euro erhoben.
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