1200-Euro-Strafe für Spaziergang trotz Corona-Infektion
Ried (dpa) - Weil sie trotz nachgewiesener Corona-Infektion spazieren
ging, muss eine Frau in Österreich eine Geldstrafe von 1200 Euro
zahlen. Das Landgericht Ried im Innkreis verurteilte die 35-Jährige
am Freitag wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen
durch übertragbare Krankheiten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Oberösterreicherin musste nach einem positiven Corona-Test in
Heimquarantäne. Vor Gericht meinte sie, dass sie es nach zwei Tagen
«nicht mehr ausgehalten» und deshalb mit Mundschutz eine kleine Runde
an der frischen Luft gedreht habe. Dabei wurde sie von einer
Nachbarin beobachtet, die die Polizei verständigte. Der Richter
erlaubte sich einen Seitenhieb auf die Nachbarin, die die 35-Jährige
auch selber zum Umkehren hätte auffordern können. «Denunzieren soll
nicht zum Volkssport werden, ich finde eine solche Gesellschaft nicht
lebenswert.»
Bereits am Mittwoch war in Klagenfurt eine 49-Jährige zu sechs
Monaten Haft auf Bewährung und 800 Geldstrafe verurteilt worden, weil
sie trotz Heimquarantäne einen Postschalter in einem Supermarkt
aufgesucht hatte.
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