Noten und Versetzung: Corona-Pandemie soll keine Nachteile bringen

Die zweite Hälfte des Schuljahres 2019/20 dürfte als Corona-Halbjahr
in die Annalen eingehen. Die Stichworte: Lockdown, Online-Unterricht,
eingeschränkter Regelbetrieb. Noten und Zeugnisse gibt's trotzdem.

Hannover/Bremen (dpa/lni) - Die unterrichtsfreien Schulwochen in
Corona-Zeiten spiegeln sich auch bei der Leistungsbewertung wider,
sprich: den Zeugnisnoten. Von Corona-Bonus spricht niemand, aber von
notwendigem Nachteilsausgleich. Angesichts der Sonderlage wird wohl
insgesamt etwas großzügiger verfahren werden, nach dem Motto: «Im
Zweifel für den Schüler». Ein Freibrief ist das aber nicht.

Welche Auswirkungen hat die Krise auf die Noten?

In Niedersachsen wurden die Schulen am 16. März komplett geschlossen
und am 27. April schrittweise und eingeschränkt zunächst für
Abschlussklassen wieder geöffnet. Im Entwurf für eine
Mantelverordnung heißt es: «Den Schülerinnen und Schülern sollen
aufgrund der Einschränkungen wegen der Covid-19-Pandemie keine
Nachteile entstehen.» Mitte April wurden vorsorglich vorläufige Noten
für die Leistungen der Schüler bis zu diesem Datum ermittelt.

Im Grundsatz sind Noten des zweiten Halbjahres Ganzjahres-Noten. Das
heißt, auch das 1. Halbjahr fließt zumindest in der Grundschule,
Sekundarstufe I (Klassen 5-10) und der Einführungsphase
(Gymnasialklasse 11) mit in die Gesamtnote ein. Von der
Qualifikationsphase am Gymnasium (Klassen 12-13) an werden
Halbjahres-Bewertungen erstellt. In den Klassen 1-10 gibt es für die
Zeit der Schulschließung ab 16. März keine Noten. Für die gymnasiale

Oberstufe (Klassen 11-13) können mündliche und schriftliche Beiträge

der Schüler bewertet werden, wenn es eine Lernbegleitung durch einen
Lehrer gab.

Wie ist das in Bremen geregelt?

Leistungen, die vor dem Lockdown bis zum 13. März (Phase I) erbracht
wurden, sollen vollständig in die Jahres- bzw. Halbjahresnote
einfließen. Leistungen während des Voll-Lockdowns (Phase II) sind nur
zu berücksichtigen, wenn sie positiv fürs Gesamtbild des Schülers
sind. Nach dem schrittweisen Neustart des Schulbetriebs (Phase III)
gibt es bei Präsenzunterricht wieder regelmäßig Leistungsbewertungen.

Aber: Bei Schülern, die ohne Präsenzphasen zu Hause lernen müssen,

wird auf eine formale Leistungsbewertung verzichtet.

Sind die Noten trotz der Corona-Pandemie aussagekräftig?

Der Gymnasiallehrerverband findet ja. Zwar hätten die Lehrer bei der
Notenvergabe sicherlich die Rücksichtnahme auf die Sondersituation im
Kopf gehabt, sagte der Vorsitzende des Philologenverbandes
Niedersachsen, Horst Audritz. Dadurch sei in der Fläche auch eine
leichte Verbesserung des Notendurchschnitts zu erwarten. «Aber
anderseits sind natürlich Leistungen ein Dreivierteljahr vor Corona
erbracht worden, so dass die Noten immer noch aussagekräftig genug
sein müssten.» Die Bremische Schulverwaltung merkt zudem an: Da die
Zeugnisse rechtssicher seien, habe das Zeugnis 2019/2020 die gleiche
Aussagekraft wir vorherige Zeugnisse.

Verhindert Corona «Ehrenrunden»?

Nein. Auch in diesem Schuljahr werden Schülerinnen und Schüler sitzen
bleiben. Aber: Die Hürden fürs Weiterkommen wurden zumindest formal
und vorübergehend in der niedersächsischen «WeSchoVo» - der
Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulform
der allgemein bildenden Schulen - gesenkt. So wurde der
Ermessensspielraum der Klassenkonferenzen bei
Versetzungsentscheidungen coronabedingt eingeschränkt. Eine zweite
Wiederholung in den Klassen 11-13 kann zudem als Härtefall zugelassen
werden. «Über die Anzahl der möglichen Wiederholerinnen und
Wiederholer lässt sich zu diesem Zeitpunkt keinerlei Angabe machen»,
hieß es aus dem Kultusministerium.

Wie sieht die Bremer Regelung aus?

Auch im Stadtstaat wird es Wiederholer geben. Allerdings können laut
Bremer Recht auch ohne Krisen wie Corona Schülerinnen und Schüler an
öffentlichen Schulen in der Sekundarstufe I nicht sitzen bleiben.
«Sitzenbleiben» sei heute nicht mehr vereinbar mit der Vorstellung,
über Bildung Chancen zu ermöglichen und jeden Menschen auf die
bestmögliche Weise zu unterstützen, begründet die Schulbehörde den

Bremer Weg.

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