Brandenburg für möglichst lokale Corona-Strategie

Bund und Länder wollen in der kommenden Woche über den Umgang mit
Corona-Ausbrüchen beraten. Brandenburg hält Landkreise nicht für
geeignet, um strenge Einschränkungen zu verhängen.

Potsdam (dpa/bb) - Brandenburg setzt im Umgang mit Corona-Ausbrüchen
auf möglichst lokale Schutzvorkehrungen. «Erfahrungen der ersten
Wochen im Land Brandenburg haben (...) gezeigt, dass es nicht
zielführend ist, wenn ein ganzer Landkreis quasi «in Geiselhaft»
genommen wird», sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums,
Dominik Lenz, der Deutschen Presse-Agentur. Die Landkreise und
kreisfreien Städte hätten bei einem strikt lokalisierbaren Ausbruch
wie einer Flüchtlingsunterkunft, einem Krankenhaus oder Pflegeheim
bisher stets die geeigneten Maßnahmen für einen Lockdown eingeleitet.

Für einen solchen Fall wird etwa die Einrichtung abgeriegelt und die
betreffenden Mitarbeiter und Kontaktpersonen werden getestet. In
Brandenburg sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig für

den Schutz, vor allem, wenn es über sieben Tage lang mehr als 50
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt. Das Land sei mit der
Zuständigkeit der kommunalen Ebene in der Eindämmung regionaler
Hotspots bisher «sehr gut gefahren», sagte der Sprecher. Die
Voraussetzung sei aber, dass ein Ausbruch eingrenzbar sein müsse.

Das Brandenburger Gesundheitsministerium rät dazu, nicht von der
bisherigen Regelung abzurücken. «Eine bundesweite Verabredung sollte
daher diese Form der bewährten Aufgabenteilung zwischen Land und
Kommunen nicht ohne Not verändern», sagte der Sprecher. Sie solle nur
Eckpunkte potenzieller Aktionen beinhalten, die die Länder in eigener
Verantwortung steuern oder abgeben könnten. In Brandenburg nehmen die
Corona-Infektionen moderat zu. Von Mittwoch auf Donnerstag kamen laut
Gesundheitsministerium zwei bestätigte neue Fälle hinzu.

Nach einem Corona-Ausbruch beim Fleischunternehmen Tönnies wurde das
öffentliche Leben für den nordrhein-westfälischen Kreis Gütersloh
deutlich eingeschränkt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die
Einschränkungen gekippt, weil es die Maßnahmen als nicht mehr
verhältnismäßig ansah. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin

Laschet (CDU) hatte für mehr regionale Differenzierung geworben, die
sich nicht zwingend an Kreisgrenzen orientieren, falls wegen eines
lokalen Ausbruchs wieder strengere Maßnahmen eingeführt werden.