«Auf tiefster Stufe» - Schuldig des Mordes an Fritz von Weizsäcker Von Anne Baum, dpa

Der jüngste Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von
Weizsäcker hatte seinen Vortrag an seiner Klinik beendet, als ein
Mann nach vorn stürmte. Er rammte dem Chefarzt ein Messer in den
Hals. Nun fiel das Urteil.

Berlin (dpa) - Der Fall hatte bis in die Bundespolitik Entsetzen
hervorgerufen, Kanzlerin Angela Merkel sprach von einem
«entsetzlichen Schlag für die Familie»: Knapp acht Monate nach dem
tödlichen Attentat auf den Berliner Chefarzt Fritz von Weizsäcker ist
nun das Urteil gefallen. Der Angeklagte hörte es mit unbewegter
Miene: schuldig des Mordes an dem jüngsten Sohn des früheren
Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker sowie des versuchten Mordes
an einem Polizisten. Eine Gesamtstrafe von zwölf Jahren Haft
verhängte das Landgericht Berlin und ordnete die Unterbringung des
Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Weil der deutsche Angeklagte aus Andernach in Rheinland-Pfalz wegen
einer Zwangsstörung laut einem psychiatrischen Gutachten in seiner
Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert war, erging gegen ihn keine
lebenslange Freiheitsstrafe. Eine Behandlung sei erforderlich, so der
Vorsitzende Richter Matthias Schertz. «Der Angeklagte ist für die
Allgemeinheit gefährlich.» Sollte das Urteil rechtskräftig werden,
käme er zunächst in den sogenannten Maßregelvollzug - bis die Ärzte

überzeugt sind, dass keine Gefahr mehr von ihm ausgeht. Die Zeit in
der Psychiatrie wird auf eine zu vollstreckende Haft angerechnet.

Fritz von Weizsäcker, 59-jähriger Chefarzt für Innere Medizin an der

Schlosspark-Klinik Berlin, wurde am Abend des 19. November 2019
attackiert, als er nach einem Vortrag noch am Rednerpult stand. Der
Attentäter, der zunächst in dem kleinen Publikum in der Klinik
gesessen hatte, sei «wie ein Blitz» nach vorn gestürmt, schilderten
Zeugen im Prozess. «Fritz von Weizsäcker hatte nicht einmal Zeit,
schützend die Arme zu heben. Er wurde kalt erwischt», sagte die
Staatsanwältin. Sie hatte eine Gesamtstrafe von 14 Jahren Haft sowie
die Unterbringung in der Psychiatrie verlangt.

Ein Polizist, der privat unter den Zuhörern war, hatte ohne zu Zögern
eingegriffen - «mit unfassbarem Mut», so einer der Anwälte der
Nebenklage. Er wurde schwer verletzt, als er den Angreifer stoppen
wollte. «Der Beamte sollte ausgeschaltet werden», stand für das
Gericht fest. Der 57-jährige Angeklagte habe sich deshalb auch des
versuchten Mordes schuldig gemacht.

Heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen habe der Angeklagte
gehandelt - «es steht auf tiefster Stufe», sagte Richter Schertz.
«Ein persönliches Motiv ist überhaupt nicht erkennbar.» Der Lageris
t,
der seit längerem verhaltensauffällig gewesen sei, habe sich in einen
Hass gesteigert, der zu Selbstjustiz geführt habe.

Der Angeklagte habe vor rund 30 Jahren einen Artikel gelesen, in dem
eine frühere Tätigkeit des ehemaligen Bundespräsidenten in den 1960er

Jahren bei einem Pharmaunternehmen erwähnt wurde und ansonsten
Vermutungen angestellt worden seien, so der Richter. «Das reichte
ihm, er steigerte sich in eine angebliche Mitverantwortung von
Richard von Weizsäcker für den Einsatz des Entlaubungsmittels Agent
Orange im Vietnamkrieg hinein.» Nach dem Tod des früheren
Bundespräsidenten 2015 habe er die Familie Weizsäcker ins Visier
genommen - «er bastelte sich eine Kollektivschuld».

An acht Prozesstagen saß der Angeklagte in seiner Panzerglas-Box. Ein
schmächtiger Mann mit Brille, der zuletzt in einem Logistikzentrum
arbeitete. Er hatte die Attacke gestanden, dabei aber keinerlei Reue
gezeigt. Er habe sich im Recht gefühlt. «Wenn ich es nicht gemacht
hätte, wäre ich eingegangen», erklärte er. Eine «politische Tat
» sei
es gewesen, er sei nicht krank und gehöre nicht in eine Psychiatrie.
Immer wieder störte er durch Zwischenrufe die Plädoyers. Er selbst
hatte sich in seinem Geständnis als Zwangsneurotiker, Ex-Nazi und
verkrachte Existenz beschrieben. Von dem psychiatrischen Gutachter
fühlte er sich «falsch interpretiert».

Auch die Anwälte der Nebenkläger - darunter die Schwester des
Getöteten, Beatrice von Weizsäcker - gingen davon aus, dass der
Angeklagte das Unrecht seiner Tat habe einsehen können, doch seine
Steuerungsfähigkeit wegen einer Zwangsstörung erheblich vermindert
gewesen sei. «Seine hassvolle Haltung und die Gefährlichkeit für die

Familie Weizsäcker besteht fort», so die Nebenklage-Anwälte. Fritz
von Weizsäcker sei mit Leib und Seele Arzt gewesen. Es sei dem
Angeklagten auch nicht um den Vietnam-Krieg gegangen. Er sei ein
kranker Mann, «der kein politisches Zeichen setzen wollte».

Die beiden Verteidiger sprachen sich für eine Verurteilung wegen
Mordes an dem Mediziner aus und verlangten im Fall des Polizisten
einen Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung. Eine konkrete
Freiheitsstrafe beantragten sie nicht. Er sehe allerdings nicht, dass
weitere Gefahr von seinem Mandanten ausgeht, so einer der
Verteidiger. Die Frage der Schuldfähigkeit war ein zentraler Punkt in
dem Prozess. Der Angeklagte wolle Revision einlegen.