Zwölf Jahre Haft und Psychiatrie nach Mord an Fritz von Weizsäcker

Bei einem Vortrag in einer Klinik rammte ein Mann dem Chefarzt Fritz
von Weizsäcker ein Messer in den Hals. Ohne Reue und Zweifel saß der
Täter vor Gericht. Nun fiel das Urteil.

Berlin (dpa) - Reue war bei dem Täter bis zum Schluss nicht
erkennbar. Am Ende seines Schlusswortes meinte er am Mittwoch: «Damit
ist der Drops gelutscht.» Dann sprach das Berliner Landgericht knapp
acht Monate nach dem tödlichen Messerangriff auf den Chefarzt Fritz
von Weizsäcker sein Urteil. Der 57-jährige Angeklagte erhielt wegen
Mordes und versuchten Mordes einer Gesamtstrafe von zwölf Jahren
Gefängnis. Zudem wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen
Krankenhaus angeordnet.

Heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen habe der Mann dem
jüngsten Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker

(1920-2015) gegen Ende eines Vortrags in der Schlosspark-Klinik
Berlin ein Messer in den Hals gerammt, begründeten die Richter ihre
Entscheidung.

Weil der deutsche Angeklagte wegen einer psychischen Störung laut
einem Gutachten in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert
war, erging gegen ihn keine lebenslange Freiheitsstrafe, wie sie
sonst bei Mord verhängt wird.

Zudem wurde der 57-Jährige aus Andernach in Rheinland-Pfalz des
versuchten Mordes an einem Polizisten schuldig gesprochen. Der
34-jährige Beamte wollte den Professor retten und war durch mehrere
Messerstiche verletzt worden, als er den Attentäter überwältigte. Das

Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der 59-jährige Weizsäcker, Chefarzt für Innere Medizin an der
Schlosspark-Klinik, wurde am Abend des 19. November 2019 erstochen.
Sein Tod hatte bundesweit Erschütterung ausgelöst. Bundeskanzlerin
Angela Merkel (CDU) sprach von einem «entsetzlichen Schlag für die
Familie».

Als Motiv sah die Staatsanwaltschaft Hass auf die Familie des
Getöteten, insbesondere auf den früheren Bundespräsidenten. Er habe
als «Kollektivschuld» Tote im Vietnam-Krieg rächen wollen. Dabei habe

er sich auf eine frühere Tätigkeit von Richard von Weizsäcker in den

60er Jahren für ein Pharmaunternehmen bezogen. Ein politischer Mord
sei es allerdings nicht gewesen. «Es war die sinnlose Tat eines
psychisch nicht unerheblich gestörten Mannes», sagte Staatsanwältin
Silke van Sweringen. Tatsächlich sei es ihm darum gegangen, sich
selbst durch die Tat «aus dem Sumpf seines Alltags zu ziehen».

Die Staatsanwältin plädierte auf 14 Jahre Gefängnis sowie auf eine
Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Diese sei vorab zu vollstrecken.

An acht Prozesstagen saß der Angeklagte in seiner Panzerglas-Box. Ein
schmächtiger Mann mit Brille, der zuletzt als Lagerist in einem
Logistikzentrum arbeitete. Er hatte den Angriff bereits am Tatort und
auch im Prozess gestanden, dabei aber keinerlei Reue oder Zweifel
gezeigt. Er habe sich im Recht gefühlt. «Wenn ich es nicht gemacht
hätte, wäre ich eingegangen», sagte er. Weil er nicht an den früher
en
Bundespräsidenten kam, habe er die Familie ins Visier genommen. Er
habe die Tat «aus politischer Überzeugung und nicht aus Wahn heraus
begangen». Ein Anschlag auf die Familie sei seit 30 Jahren sein
«Lebensziel» gewesen.

Auch die Anwälte der Nebenkläger - darunter die Schwester des
Getöteten, Beatrice von Weizsäcker - gingen davon aus, dass der
Angeklagte das Unrecht seiner Tat habe einsehen können, doch seine
Steuerungsfähigkeit wegen einer Zwangsstörung erheblich vermindert
gewesen sei. «Seine hassvolle Haltung und die Gefährlichkeit für die

Familie Weizsäcker besteht fort», so die Nebenklage-Anwälte. Fritz
von Weizsäcker sei mit Leib und Seele Arzt gewesen. Es sei dem
Angeklagten auch nicht um den Vietnam-Krieg gegangen. Er sei ein
kranker Mann, «der kein politisches Zeichen setzen wollte».

Immer wieder störte der Angeklagte durch Zwischenrufe die Plädoyers -
wie er zuvor häufig die Befragung von Zeugen gestört hatte. Er selbst
hatte sich in seinem Geständnis als Zwangsneurotiker, Ex-Nazi und
verkrachte Existenz beschrieben. Von dem psychiatrischen Gutachter
fühlte er sich «falsch interpretiert». Er sei nicht krank, so der
Angeklagte.

Die beiden Verteidiger sprachen sich für eine Verurteilung wegen
Mordes an dem Mediziner aus und verlangten im Fall des Polizisten
einen Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung. Eine konkrete
Freiheitsstrafe beantragten sie nicht. Er sehe allerdings nicht, dass
weitere Gefahr von seinem Mandanten ausgeht, so einer der
Verteidiger. Die Frage der Schuldfähigkeit war ein zentraler Punkt in
dem Prozess.