Weizsäcker-Mordprozess: Urteil erwartet

Der gewaltsame Tod des Arztes löste Entsetzen aus: Fritz von
Weizsäcker, Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von
Weizsäcker, wurde in einer Klinik erstochen. Im Mordprozess soll nun
das Urteil fallen.

Berlin (dpa) - Rund acht Monate nach dem tödlichen Messerangriff auf
den Berliner Chefarzt Fritz von Weizsäcker soll der Prozess am
Mittwoch (9.30 Uhr) in die Schlussphase gehen. Die Plädoyers und auch
die Verkündung eines Urteils seien vorgesehen, gab das Landgericht
bekannt.

Allerdings ist offen, ob die Verteidiger noch einen Antrag im
Zusammenhang mit dem psychiatrischen Gutachten über den Angeklagten
stellen werden. Der 57-Jährige hatte von «Befangenheit» gesprochen.
Dem Sachverständigen zufolge war er wegen einer psychischen
Erkrankung bei der Tat in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich
vermindert.

Der jüngste Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von
Weizsäcker war am 19. November 2019 gegen Ende eines Vortrags in der
Schlossparkklinik Berlin getötet worden. Der Angeklagte, ein Mann aus
Andernach in Rheinland-Pfalz, war laut Anklage aus den Zuhörerreihen
nach vorn gestürmt und hatte dem völlig arglosen Professor ein Messer
in den Hals gerammt. Für den 59-Jährigen kam jede Hilfe zu spät. Die

Tat hatte bundesweit Entsetzen hervorgerufen. 

Der Angeklagte muss sich seit Mitte Mai wegen Mordes an dem Professor
sowie wegen versuchten Mordes an einem Polizisten verantworten. Der
Beamte, der privat zu dem Vortrag gekommen war, wollte den Angreifer
stoppen und war erheblich verletzt worden.

Als Mordmotiv nimmt die Staatsanwaltschaft Hass auf die Familie des
Getöteten an, insbesondere auf den früheren Bundespräsidenten. Im
Prozess ist die Schuldfähigkeit des Angeklagten ein zentraler Punkt.

Der 57-Jährige, zuletzt als Packer in einem Logistikzentrum tätig,
hatte die Attacke gestanden, aber keine Reue gezeigt. In dem
psychiatrischen Gutachten, in dem eine Zwangsstörung diagnostiziert
wurde, würden «beachtliche Teile nicht stimmen». Das Gericht hatte
kürzlich rechtlich darauf hingewiesen, dass auch eine Unterbringung
des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht
komme.