Keine Datenabfrage mehr im Außenbereich von Gaststätten

Viele Beschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie sollen in
Thüringen noch bis mindestens Ende August bleiben. Doch ein paar neue
Freiheiten kommen schon Mitte Juli.

Erfurt (dpa/th) - Die Maskenpflicht und ein Großteil der
Anti-Corona-Maßnahmen sollen in Thüringen bis Ende August verlängert

werden. Darauf verständigte sich das Kabinett, wie ein Sprecher der
Thüringer Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Auch das Abstandsgebot
von 1,5 Metern soll bestehen bleiben. Kleinere Änderungen sieht die
neue Grundverordnung aber vor. So ist unter anderem geplant, dass
Geschäfte und Kultureinrichtungen Menschen mit Erkältungssymptomen
den Zutritt nicht mehr verweigern müssen.

Außerdem entfällt für Gastwirte die Pflicht, auch im Außenbereich
ihrer Wirtschaft die Kontaktdaten der Gäste einzusammeln. Für
geschlossene Räume bleibt diese Pflicht bestehen. In Krankenhäusern
und Pflegeeinrichtungen sollen künftig zwei Besucher pro Patient oder
Bewohner möglich sein. Bisher war nur ein Besucher pro Person
gestattet.

Die aktuell geltende Grundverordnung zur Eindämmung der
Corona-Pandemie läuft am 15. Juli aus. Die nun vom Kabinett
abgesegnete Verlängerung soll ab 16. Juli gelten.

Viele der bisher bekannten Regeln bleiben bestehen. So müssen die
Menschen weiterhin im öffentlichen Personennahverkehr einen
Mund-Nasen-Schutz tragen. Eine solche Maske - auch ein Schal reicht -
ist auch nötig, wenn man ein Restaurant oder eine Bar besucht. Erst
am Platz, wo man trinkt oder isst, kann man die Maske abnehmen.

Unabhängig von der neuen Grundverordnung sollen nach bisherigen
Plänen die Schulen im Freistaat wieder in einen vollen Regelbetrieb
übergehen. Das bekräftigte Bildungsminister Helmut Holter (Linke)
nach der Kabinettssitzung. Dieser Plan sei aber abhängig vom
Infektionsgeschehen, sagte Holter, der für den Geschäftsbereich
seines Ministeriums eigene Corona-Verordnungen erlassen kann.

In den Ferien soll es aber Betreuungsangebote für Kinder geben. Für
Grundschüler sei eine eingeschränkte Betreuungszeit von sechs bis
acht Stunden angestrebt. Allerdings sei das Angebot nur für Kinder
gedacht, die bereits im Hort angemeldet sind. Im Sekundarbereich -
also ab der fünften Klasse - soll es freiwillige Ferienangebote in
den Schulen geben. Angestrebt seien hier mehrstündige Ferienangebote
für ein bis zwei Wochen.