Gericht will Fragen zu Urlaubsverfall EU-rechtlich klären lassen

Erfurt (dpa) - Zur Klärung von Fragen zum Verfall von
Urlaubsansprüchen hat sich das Bundesarbeitsgericht an den
Europäischen Gerichtshof gewandt. Die Richter wollen Luxemburg um
eine Einordnung nach Unionsrecht bitten, wenn dabei eine längere
Krankheit von Arbeitnehmern eine Rolle spielt, sagte ein Sprecher des
Bundesarbeitsgerichts am Dienstag.

Die Erfurter Richter müssen sich mit zwei Verfahren aus Hessen und
Nordrhein-Westfalen beschäftigen, bei denen Arbeitnehmer jeweils
darauf pochen, dass ihnen aus teils schon länger zurückliegenden
Arbeitsjahren noch Urlaubsansprüche zustehe. Dabei handelt es sich um
Jahre, in Laufe derer die Arbeitnehmer längere Zeit krank waren.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem
vergangenen Jahr, wonach Arbeitgeber ihre Beschäftigten auffordern
müssen, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen mit dem Hinweis, dass
der Anspruch sonst erlischt. Kommen Arbeitgeber dieser
Informationspflicht nicht nach, kann der Urlaub auch später noch
geltend gemacht werden.

In den beiden Fällen muss laut Sprecher nun geklärt werden, ob die
Arbeitgeber es versäumt haben, über den möglichen Verfall des Urlaubs

rechtzeitig zu informieren. Denn, so die Überlegung, wären die
Mitarbeiter früh genug in Kenntnis worden, hätten sie die Urlaubstage
möglicherweise noch in Anspruch genommen, bevor sie krank wurden.