Krebs-Medizin gepanscht - Urteil gegen Apotheker rechtskräftig

Aus Habgier hat ein Apotheker aus Bottrop laut Gerichtsurteil
jahrelang Krebsmedikamente für Schwerkranke gepanscht. Gegen seine
Verurteilung zu zwölf Jahren Haft legte er Revision beim BGH ein -
weitestgehend erfolglos.

Karlsruhe/Bottrop (dpa) - Im Skandal um gepanschte Medikamente hat
der Bundesgerichtshof (BGH) die Haftstrafe gegen einen Apotheker aus
dem Ruhrgebiet bestätigt. Karlsruhe lehnte die Revision des Mannes
als unbegründet ab, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Das Urteil des
Essener Landgerichts vom Juli 2018 gegen den damals 48-jährigen
Apotheker aus Bottrop ist damit rechtskräftig.

Wegen Tausender unterdosierter Krebsmedikamente zwischen 2012 und
2016 hatte Peter S. eine Haftstrafe von zwölf Jahren erhalten. Dem
Landgericht zufolge streckte er die lebenswichtige Medizin seiner
Patienten aus Habgier.

Zudem bleibt es bei dem verhängten lebenslangen Berufsverbot gegen
den Mann, der seit Ende 2016 in Untersuchungshaft sitzt. Den Schaden
für die Krankenkassen hatte das Essener Landgericht auf 17 Millionen
Euro beziffert, dieser «Wertersatzbetrag» sollte aus dem Vermögen des

Angeklagten eingezogen werden.

Nur in diesem Punkt sprach der BGH nun von einem «geringfügigen
Teilerfolg»: Die Revision werde «mit der Maßgabe als unbegründet
verworfen», dass statt der 17 Millionen Euro die Einziehung von
«Taterträgen» in Höhe von 13,6 Millionen Euro anzuordnen sei.

In einem der größten Medizinskandale der vergangenen Jahre ging es um
lebenswichtige Arzneimittel. In mindestens 14 500 Fällen seien die
Zubereitungen unterdosiert gewesen. Der Apotheker habe mit den
rechtswidrig erworbenen Millionen seinen luxuriösen Lebensstil
finanziert. Peter S. hatte sich im Prozessverlauf nicht zu den
Vorwürfen geäußert. Zahlreiche Patienten und Angehörige waren als
Nebenkläger aufgetreten. Der Skandal war von zwei Mitarbeitern
aufgedeckt worden.

Zudem gibt es gegen Peter S. Schmerzensgeldforderungen. Ein für Juni
2019 angesetzter erster Prozesstermin - eine ehemalige Krebspatientin
verlangte 15 000 Euro Schmerzensgeld - war allerdings aufgehoben
worden. Grund: Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den
wegen Betrugs und vorsätzlichen Verstoßes gegen das
Arzneimittelgesetz verurteilten Mann. Alle Schmerzensgeldverfahren
seien unterbrochen, hatte das Landgericht mitgeteilt. Die Betroffenen
müssten ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Nach dem strafrechtlichen Abschluss des Falls mahnte der Vorsitzende
der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, eine bessere
Aufsicht an: Die rund 200 Spezialapotheken in Deutschland, die
Krebsmittel selbst individuell für Patienten herstellen, würden
derzeit allein von teils ehrenamtlich tätigen Amtsapothekern
kontrolliert. Hier müssten die Bundesländer dringend nachsteuern, um
einen besseren Patientenschutz zu gewährleisten.