Für Kreis Gütersloh weiter Quarantäneregeln in Schleswig-Holstein

Kiel (dpa/lno) - Auch wenn der Kreis Gütersloh offiziell nicht mehr
als Corona-Risikogebiet gilt, können Reisende von dort vorerst nicht
ohne weiteres nach Schleswig-Holstein kommen. Wer sich in dem Kreis
in der Zeit aufhielt, in der dieser als Risikogebiet eingestuft war,
dürfe weiterhin nur mit negativem Testergebnis einreisen oder müsse
unverzüglich in Quarantäne, sagte ein Sprecher des
Gesundheitsministeriums der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag
unter Hinweis auf die Quarantäneverordnung des Landes. Zudem müsse
sich derjenige beim Gesundheitsamt melden.

Erst wenn der letztmalige Aufenthalt in einem Risikogebiet länger als
14 Tage zurückliegt, hat das dem Gesundheitsministerium zufolge keine
Auswirkung mehr auf die Einreise nach Schleswig-Holstein. Im Kreis
Gütersloh, der von einem massenhaften Corona-Ausbruch beim
Fleischverarbeiter Tönnies betroffen war, wurde laut
Robert-Koch-Institut der Grenzwert von 50 Neuinfektionen je 100 000
Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage zuletzt nicht mehr
erreicht. Am Dienstag waren es demnach 35,4.

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