Bayern erlaubt etwas größere Versammlungen, Kneipen müssen zu bleiben

Mit behutsamen Lockerungen reagiert Bayern auf zuletzt stabile
Corona-Infektionszahlen. Private Veranstaltungen dürfen nun mit mehr
Menschen stattfinden. Clubs, Bars und Kneipen müssen aber weiter
geschlossen bleiben.

München (dpa/lby) - In Bayern sind von diesem Mittwoch (8. Juli) an
wieder etwas größere private Veranstaltungen und Familienfeiern
erlaubt. Bars und Kneipen müssen dagegen auch weiterhin geschlossen
bleiben - auf noch unbestimmte Zeit. Das teilte Staatskanzleichef
Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag in
München mit.

Herrmann betonte, das Corona-Infektionsgeschehen sei insgesamt zwar
stabil. Das Virus sei aber nicht besiegt. Deshalb fahre Bayern
weiterhin einen «Kurs der Sicherheit, der Umsicht und Vorsicht, weil
wir uns nicht verstolpern wollen». Folglich gebe es nun einige, aber
keine grundlegenden Lockerungen. Die neuen Erleichterungen im
Einzelnen:

PRIVATVERANSTALTUNGEN: Private Feiern und Veranstaltungen wie
Parteiversammlungen, Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und ähnliches
dürfen nun mit doppelt so vielen Teilnehmern stattfinden wie bisher.
In geschlossenen Räumen sind also jetzt bis zu 100 Personen erlaubt,
im Freien bis zu 200 Personen. Auch Schulabschlussfeiern können in
dieser Größenordnung stattfinden.

SCHANKWIRTSCHAFTEN: Kneipen, Bars und Clubs müssen vorerst
geschlossen bleiben. «Bei der klassischen Schankwirtschaft haben Sie
eine Kombination von Faktoren, die einfach infektionsschutzmäßig
problematisch sind», sagte Herrmann. Der zuletzt sprunghafte Anstieg
der Corona-Infektionen im US-Bundesstaat Texas, in dem zunächst
wiedergeöffnete Bars und Kneipen wieder schließen mussten, zeige die
Unsicherheit der Lage. Weil das Infektionsgeschehen unkalkulierbar
sei, könne es für die Öffnungen der Lokale im Freistaat weiterhin
keine konkrete Prognose geben. Zuletzt hatte Wirtschaftsminister
Hubert Aiwanger (Freie Wähler) noch für den Juli Corona-Lockerungen
für Bayerns Kneipen in Aussicht gestellt. Betreiber aus der Branche
drängen seit Wochen auf eine Perspektive für ihre Lokale.

FREIZEITEINRICHTUNGEN: Wieder öffnen dürfen hingegen
Freizeiteinrichtungen im Innenbereich wie beispielsweise Escape-Rooms
oder Indoor-Spielplätze. Voraussetzung ist, dass die Besucher den
Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten und einen
Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch Innenbereiche von Zoos und botanischen
Gärten dürfen wieder öffnen.

FLUSSKREUZFAHRTEN: Auch Flusskreuzfahrtschiffe können nun in Bayern
den Betrieb wieder aufnehmen. Hier gelten Herrmann zufolge die
gleichen Hygienebestimmungen wie in Gaststätten und
Beherbergungsbetrieben. Am Platz kann dann - wie auch im öffentlichen
Personennahverkehr - auf den Mindestabstand von eineinhalb Metern
verzichtet werden.

SPORT: Wettkämpfe in kontaktfreien Sportarten können nun auch wieder
in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. Auch das Training mit
Körperkontakt ist zugelassen, wenn in festen Gruppen trainiert wird.
In Kampfsportarten darf die Trainingsgruppe bis zu fünf Personen
umfassen.