Gericht: Maskenpflicht zur Corona-Bekämpfung ist rechtmäßig

Koblenz (dpa/lrs) - Die zur Corona-Bekämpfung angeordnete
Maskenpflicht ist laut Gerichtsurteil rechtmäßig. Diese Pandemie
stelle eine erste Gefahr dar, die das Einschreiten des Staates
weiterhin gebiete, teilte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz am
Dienstag seinen Beschluss mit (Az. 6 B 10669/20.OVG). Zwar sei die
Zahl der festgestellten Neuinfektionen rückläufig, es bestehe aber
weiter die Gefahr einer Verbreitung und damit einer Überlastung des
Gesundheitswesens. Die Gefährdung für die Bevölkerung werde weiterhin

als hoch eingeschätzt. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gehöre
zu den zentralen Instrumenten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Ein Mann aus dem Kreis Mayen-Koblenz hatte sich mit einem Eilantrag
gegen die entsprechende Verordnung gewandt, das Verwaltungsgericht
lehnte seinen Antrag ab. Die Beschwerde gegen diese Entscheidung wies
nun das Oberverwaltungsgericht zurück.