Zuversicht und Sorge wegen Kita-Öffnung - Maskenpflicht bleibt

Die Abstandsregeln gelten weiter und auch die Schutzmasken bleiben
ein wichtiger Teil des öffentlichen Lebens. Weil die Corona-Zahlen
aber gering sind, gibt es deutliche Lockerungen in vielen Bereichen.
Die vollständige Kita-Öffnung sorgt aber auch für kritische Stimmen.


Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Rückkehr der Kitas in den Regelbetrieb mit
einer Öffnung für alle Kinder ist nach Einschätzung der kommunalen
Träger in Hessen ordentlich verlaufen. Allerdings könne auch noch
nicht von normalen Bedingungen gesprochen werden, da ein Teil der
Eltern ihre Kinder kurz vor den Kita-Sommerferien weiter noch zuhause
lasse, sagten der Direktor des hessischen Städtetags, Stephan
Gieseler, und der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes,
David Rauber, am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Zudem gebe es gerade in den städtischen Regionen noch personelle
Engpässe in den Einrichtungen.

«Die Bewährungsprobe wird die erste Woche nach den Ferien», betonte
Gieseler. Sein Kollege vom Städte- und Gemeindebund begrüßte wegen
der Personalengpässe die Möglichkeit, dass in den Kitas in Abstimmung
mit den Jugendämtern nach der aktueller Corona-Verordnung auch
Ersatzpersonal eingesetzt werden kann, um Gruppenschließungen zu
vermeiden.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zeigte sich wegen
dieser Möglichkeit jedoch skeptisch. Kurzfristig und punktuell könne
so dem Fachkräftemangel begegnet werden. Es könne jedoch keine Lösung

sein, die Qualität der pädagogischen Arbeit zu verschlechtern und den
Beruf zu entwerten, mahnte die GEW. Die Gewerkschaft Verdi äußerte
Sorge, dass das Hygienekonzept und die Schutzmaßnahmen der
vergangenen Zeit im Normalbetrieb aufgrund von bis zu 25 Kindern in
einer Gruppe nicht mehr haltbar seien und damit das Infektionsrisiko
in den Einrichtungen nun deutlich ansteigen werde.

Neben der Öffnung der Kitas wieder für alle Kinder gelten ab Montag
noch weitere, deutlich weniger strenge Corona-Abstandsregeln in
Hessen. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hatte die
Erleichterungen für den Alltag der Bürger mit den anhaltend niedrigen
Infektionsraten im Land begründet. An der Maskenpflicht halte Hessen
aber fest, sagte ein Regierungssprecher am Montag auf Anfrage der
Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. Folgende Kontakt- und
Betriebsbeschränkungen gelten nun bis zum 16. August:

Bei Veranstaltungen wie MESSEN oder KONZERTEN sowie in THEATERN und
KINOS wird die Fünf-Quadratmeter-Regel für Sitzplätze und die
Zehn-Quadratmeter-Regel für Stehplätze aufgehoben. Grundsätzlich
gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss.
Als Richtgröße sollen für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügu
ng
stehen. Davon kann beispielsweise in Theatern und Kinos abgewichen
werden, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, das Schutzmaßnahmen wie das
Tragen einer Alltagsmaske vorsieht.

Auch der Besuch von SPORTVERANSTALTUNGEN und -WETTKÄMPFEN ist laut
Staatskanzlei unter Einhaltung der Drei-Quadratmeter-Regel und eines
Hygienekonzeptes wieder möglich.

Die Zehn-Quadratmeter-Regel für GESCHÄFTE wird ebenfalls aufgehoben.
Der verpflichtende Mindestabstand von 1,5 Metern bleibt aber
bestehen. Als Richtgröße sollen auch hier für jede Person drei
Quadratmeter zur Verfügung stehen.

Weiterhin gilt in Hessen, dass zwei HAUSSTÄNDE oder maximal ZEHN
PERSONEN sich gemeinsam ohne Mindestabstand bei Veranstaltungen und
im öffentlichen Raum aufhalten können.

Bei VERANSTALTUNGEN IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN, bei denen
Zuschauerplätze eingenommen werden, sollen die Sitzplätze
personalisiert vergeben werden, um eine Rückverfolgung im Fall einer
Infektion zu ermöglichen. Das gilt nicht für Tischgesellschaften.

VEREINS- und VERSAMMLUNGSRÄUME können wieder genutzt werden. Auch in
Umkleidekabinen entfällt die Fünf-Quadratmeter-Regel. Stattdessen
gelten die allgemeinen Abstandsvorgaben von 1,5 Metern.

Das GRILLEN UND PICKNICKEN in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich
wieder erlaubt.

VERANSTALTUNGEN MIT MEHR ALS 250 BESUCHERN müssen weiterhin vom
Gesundheitsamt genehmigt werden.

ÖFFENTLICHE TANZVERANSTALTUNGEN bleiben verboten.