Gericht: Corona-Landesverordnung lässt Escort-Service zu

Schwerin (dpa/mv) - Prostituierte dürfen nach Ansicht des
Verwaltungsgerichts in Schwerin auch in Corona-Zeiten ihrer Tätigkeit
als Escort-Damen nachgehen, wenn sie ihre Kunden zuhause aufsuchen
oder in Hotels treffen. Die von der Landesregierung erlassene
Verordnung zum Schutz gegen Corona-Infektionen in der Fassung vom 23.
Juni untersage diese Art der Berufstätigkeit nicht, urteilte die 7.
Kammer des Verwaltungsgerichts (Az. 7 B 1100/20 SN). Wie das Gericht
am Montag weiter mitteilte, entsprach es mit dem Beschluss vom 26.
Juni dem Eilantrag einer Prostituierten.

Diese wollte die seit März 2020 wegen der Corona-Pandemie ruhenden
«Erbringung entgeltlicher sexueller Dienstleistungen» nun als
Solo-Escort-Dame wieder aufnehmen. Doch anstatt in einer «festen
Prostitutionsstätte», wie etwa einem Bordell, sollten die Leistungen
«unter Beachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen» in
Hotels oder den Wohnungen der Kunden erbracht werden, heißt es in der
Mitteilung. Das zuständige Gesundheitsministerium habe allerdings
Beschwerde eingelegt, so dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts
noch nicht rechtskräftig sei und sich nun das Oberverwaltungsgericht
in Greifswald mit dem Fall befasse.

In der Corona-Landesverordnung heißt es: «Diskotheken, Clubs, Messen,
Ausstellungen, Indoor-Spielplätze und Indoor-Freizeitaktivitäten,
Prostitutionsgewerbe, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie
Spezialmärkte sind für den Publikumsverkehr geschlossen.» Ein
landesweites allgemeines Prostitutionsverbot wegen Covid-19 folge
daraus nicht, meinen die Schweriner Richter. Zudem ergebe sich auch
für die Anordnung von Dokumentationspflichten über Kunden von
Prostituierten aus der aktuellen Verordnung keine Handhabe.

Der Eilbedürftigkeit des Antrags sei stattgegeben worden, weil
Verstöße gegen die Corona-Verordnung mit Bußgeldern geahndet werden
können, die der Antragstellerin drohten. Zudem habe sie seit März
keine Einkünfte für ihren Lebensunterhalt erzielen können, erklärte

ein Sprecher.