Diese neuen Corona-Regeln gelten in Hessen
Wegen der kritischen Corona-Lage mit vollen Intensivstationen gelten
ab Sonntag strengere Corona-Regeln. Von neuen Kontaktbeschränkungen
sind in Hessen vor allem Menschen betroffen, die keine
Corona-Schutzimpfung haben.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Wenige Wochen vor Weihnachten werden die
Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung der Bevölkerung mit dem
Corona-Virus nochmals massiv verschärft. Die neuen Regeln in Hessen
gelten ab Sonntag (5. Dezember):
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Ab sofort dürfen sich maximal
zwei Hausstände im öffentlichen Raum treffen, dies gilt auch als
Empfehlung für den privaten Raum.
Einführung von 2G im Einzelhandel außerhalb der Grundversorgung. Zur
Grundversorgung zählen etwa Supermärkte, Drogerien und Apotheken. 2G
bedeutet, dass die Menschen geimpft oder genesen sein müssen.
Die 2G-plus-Option wird gestrichen: Es ist Betreibern etwa der
Gastronomie, in Kinos, Theatern oder Diskotheken nicht mehr möglich,
auf Abstandsregelungen und Maskenpflicht vollständig zu verzichten,
wenn sie ausschließlich Geimpfte oder Genesene mit zusätzlich
tagesaktuellem Schnelltest einlassen.
Jugendliche bis 18 Jahre erhalten weiterhin aufgrund der regelmäßigen
Teilnahme an den Tests in Schulen auch Zugang zu Einrichtungen und
Veranstaltungen, bei denen 2G gilt. Diese Regelung soll aber
auslaufen, sobald ein umfassendes Impfangebot auch für diese
Altersgruppe vorliegt.
Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler erhalten ab sofort ein
Angebot, sich ebenfalls einmal pro Woche in der Schule testen zu
lassen.
Es gelten auch neue Regelungen für Zusammenkünfte, Fachmessen,
Veranstaltungen wie Sportveranstaltungen oder Vereinstreffen sowie
Kulturangebote wie Theater, Opern, Kinos und Konzerte:
In Innenräumen:
Bis 10 Personen ist keine Regelung erforderlich.
Ab 11 bis 100 Personen gilt 2G sowie ein Abstands- und
Hygienekonzept.
Ab 101 Personen greift 2G plus sowie ein Abstands- und
Hygienekonzept.
Ab 250 Personen gilt eine Genehmigungspflicht durch die zuständigen
Gesundheitsämter.
Im Freien:
Bis 10 Personen ist keine Regelung erforderlich.
Ab 11 bis 100 Personen greift ein Abstands- und Hygienekonzept.
Ab 101 Personen gilt 2G sowie ein Abstands- und Hygienekonzept.
Ab 3000 Personen gilt eine Genehmigungspflicht und
Kapazitätsbeschränkung ab dem 3001. Platz auf 25 Prozent.
Bei Gottesdiensten und anderen religiösen Zusammenkünften in
Innenräumen wird die Anwendung der 3G-Regeln künftig dringend
empfohlen.
Soweit der Zugang zu Einrichtungen, Betrieben, Angeboten oder
Veranstaltungen auf Personen mit Impf-, Genesenen- oder Testnachweis
beschränkt ist, sind die Personen auf Verlangen der zuständigen
Behörde oder des jeweiligen Betreibers oder Veranstalters
verpflichtet, den Nachweis vorzulegen. Ab sofort sollen die Nachweise
möglichst in digital auslesbarer Form, also zum Beispiel mit einem
QR-Code, erbracht werden.