Auch Bundesrat stimmt Entschädigungsregelung für Pauschalreisende zu

Berlin (dpa) - Die Übergangsregelung für in der Corona-Krise
geplatzte Pauschalreisen hat die letzte Hürde genommen. Einen Tag
nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat den
Neuerungen zu. Demnach können Reiseveranstalter ihren Kunden einen
Gutschein anbieten. Diese können aber auch auf einer Rückzahlung
ihres Geldes beharren.

Eine ursprünglich geplante Gutscheinpflicht war am Widerstand der
Brüsseler EU-Kommission gescheitert. Verbraucher, die ihre
Pauschalreise vor dem 8. März gebucht haben, können freiwillig einen
Gutschein wählen, dessen Wert auch dann staatlich abgesichert ist,
wenn Anbieter Pleite gehen.