Zahlreiche Corona-Lockerungen in Hessen

Die Corona-Infektionszahlen bleiben niedrig. Diese positive
Entwicklung nutzt die Landesregierung für einen weiteren großen
Schritt auf dem Weg zurück zur Normalität in Hessen

Wiesbaden (dpa/lhe) - Die hessische Landesregierung beschließt
umfangreiche Corona-Lockerungen. «Die Infektionsraten sind weiterhin
niedrig», begründete Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am
Freitag in Wiesbaden den Schritt. Dies sei ein entscheidendes
Kriterium, um weitere Öffnungsschritte für vielfältige Bereiche des
täglichen Lebens ab Montag und in einem zweiten Schritt in der
darauffolgenden Woche vorzunehmen.

«Trotzdem müssen wir besonnen bleiben und weiter Abstands- und
Hygieneregeln einhalten», betonte der Regierungschef. «Wir haben die
Pandemie nicht überwunden und wollen nicht Gefahr laufen,
Erleichterungen wieder zurücknehmen zu müssen.» Alle neuen Maßnahme
n
in Hessen gelten bis zum 16. August diesen Jahres. dpa dokumentiert
die einzelnen Regelungen.

Folgende Kontakt- und Betriebsbeschränkungen gelten von Montag 6.
Juli) an:

Bei Veranstaltungen wie MESSEN oder KONZERTEN sowie in THEATERN und
KINOS wird die Fünf-Quadratmeter-Regel für Sitzplätze und die
Zehn-Quadratmeter-Regel für Stehplätze aufgehoben. Grundsätzlich
gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss.
Als Richtgröße sollen für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügu
ng
stehen. Davon kann beispielsweise in Theatern und Kinos abgewichen
werden, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, das Schutzmaßnahmen wie das
Tragen einer Alltagsmaske vorsieht.

Auch der Besuch von SPORTVERANSTALTUNGEN und -WETTKÄMPFEN ist nach
Angaben der Staatskanzlei unter Einhaltung der
Drei-Quadratmeter-Regel und eines Hygienekonzeptes wieder möglich.

Die Zehn-Quadratmeter-Regel für GESCHÄFTE wird ebenfalls aufgehoben.
Der verpflichtende Mindestabstand von 1,5 Meter bleibt aber bestehen.
Als Richtgröße sollen auch hier für jede Person drei Quadratmeter zur

Verfügung stehen.

Weiterhin gilt in Hessen, dass zwei HAUSSTÄNDE oder maximal ZEHN
PERSONEN sich gemeinsam ohne Mindestabstand bei Veranstaltungen und
im öffentlichen Raum aufhalten können.

Bei VERANSTALTUNGEN IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN, bei denen
Zuschauerplätze eingenommen werden, sollen die Sitzplätze
personalisiert vergeben werden, um eine Rückverfolgung im Fall einer
Infektion zu ermöglichen. Das gilt nicht für Tischgesellschaften.

VEREINS- und VERSAMMLUNGSRÄUME können wieder genutzt werden. Auch in
Umkleidekabinen entfällt die Fünf-Quadratmeter-Regel. Stattdessen
gelten die allgemeinen Abstandsvorgaben von 1,5 Metern.

Das GRILLEN UND PICKNICKEN in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich
wieder erlaubt.

VERANSTALTUNGEN MIT MEHR ALS 250 BESUCHERN müssen weiterhin vom
Gesundheitsamt genehmigt werden.

ÖFFENTLICHE TANZVERANSTALTUNGEN bleiben verboten.


Folgende Regelungen ab dem 15. Juli:

Besuche in REHAKLINIKEN sind uneingeschränkt möglich.

In KRANKENHÄUSERN darf der Patient in den ersten sechs Tagen
insgesamt zwei Besuche empfangen. Pro Besuch dürfen maximal zwei
Personen kommen. Ab dem siebten Tag darf täglich Besuch von maximal
zwei Personen empfangen werden.

BEHINDERTENEINRICHTUNGEN dürfen von allen Bürgern betreten werden,
sofern sie gesund sind und keinen Kontakt zu Corona-Patienten hatten.