Gericht: Ministerium muss nicht über Curevac-Absprachen informieren

Köln (dpa) - Das Bundesgesundheitsministerium muss der Presse keine
Auskunft über Absprachen zwischen Angela Merkel und Jens Spahn (beide
CDU) zum angeblichen US-Interesse am Biotech-Anbieter Curevac geben.
Das teilte das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag mit. Es hatte
sich mit einem Eilantrag eines Journalisten in der Sache befasst.

Konkret ging es um die Phase, in der in der Öffentlichkeit über
angebliche Versuche amerikanischer Behörden berichtet wurde, Zugriff
auf Forschungsergebnisse des Unternehmens, das einen Corona-Impfstoff
entwickelt, zu bekommen. Der Antragsteller habe dazu um Auskunft vom
Ministerium über die Abstimmung zwischen Bundesgesundheitsminister
Spahn und Kanzlerin Merkel gebeten, so das Gericht. Dieses habe den
Antrag aber abgelehnt. Der Journalist stellte einen Eilantrag.

Das Gericht lehnte diesen ab. Dem «presserechtlichen
Auskunftsanspruch» stehe der «Schutz des Kernbereichs exekutiver
Eigenverantwortung» entgegen, erklärte es. Im konkreten Fall gehe es
um Abstimmungen zu einem dynamischen Geschehen, bei dem «ein
eigenverantwortliches Handeln der Regierung auch mit Blick auf eine
eventuelle künftige Entscheidung gewahrt bleiben» müsse.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten nach Angaben des Gerichts
Beschwerde einlegen.