oder ah,ok soLockerung der Corona-Regeln - der aktuelle Stand in den Bundesländern

Berlin (dpa) - Die Bundesländer können im Kampf gegen die
Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens

weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden.

Hier der aktuelle Stand der Lockerungen in den Ländern in
ausgewählten Lebensbereichen. Wichtig: Die Lockerungen in den
Bundesländern erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands-
und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite
Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.

Eine Besonderheit gibt es in Nordrhein-Westfalen: Wegen dem
massenhaften Corona-Ausbruch in einer Schlachtfabrik der Firma
Tönnies im Kreis Gütersloh wurden dort viele der bereits gewährten
Lockerungen wieder zurückgenommen. Diese Regelungen gelten aktuell
bis zum 7. Juli.

1) Kontaktbestimmungen


BADEN-WÜRTTEMBERG: In der Öffentlichkeit dürfen sich 20 Menschen aus

mehreren Haushalten öffentlich treffen. Bei privaten Veranstaltungen
gibt es keine zahlenmäßigen Beschränkungen, wenn alle Personen
miteinander verwandt sind.

BAYERN: Im öffentlichen Raum dürfen sich wieder Gruppen von bis zu 10
Personen treffen. In privaten Räumen und Gärten gibt es gar keine
zahlenmäßige Beschränkung mehr.

BERLIN: Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstands- und
Hygieneregeln gelten aber weiterhin.

BRANDENBURG: Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstands-
und Hygieneregeln müssen aber weiter eingehalten werden.

BREMEN: Es können sich Angehörige in unbestimmter Zahl aus zwei
Haushalten im öffentlichen Raum treffen.

HAMBURG: Im privaten Rahmen können bis zu 25 Personen zu Feiern
zusammenkommen, egal aus wie vielen Haushalten. Treffen in der
Öffentlichkeit sind auf zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten
begrenzt.

HESSEN: Im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu 10 Menschen treffen,
unabhängig von der Zahl der Haushalte.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Menschen können sich in Kürze wieder in
unbegrenzter Zahl mit anderen treffen. Die Obergrenze von zehn
Personen läuft am 10. Juli aus. Allerdings bleibt das Abstandsgebot
zu Personen bestehen, die nicht zur eigenen Familie oder zum eigenen
Hausstand gehören.

NIEDERSACHSEN: Gruppen von bis zu 10 Personen dürfen sich treffen -
sind es Angehörige oder Mitglieder zweier Haushalte, dürfen es auch
mehr sein.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Gruppen mit bis zu 10 Personen dürfen sich im
Freien treffen. Sind es Personen aus zwei Haushalten, dürfen es auch
mehr sein. Im Kreis Gütersloh dürfen sich nach dem Corona-Ausbruch
bei Tönnies bis zum 7. Juli nur 2 Menschen im Freien treffen, wenn
sie nicht aus einem Haushalt sind.

RHEINLAND-PFALZ: Es dürfen sich bis zu 10 Menschen unabhängig von der
Zahl der Haushalte treffen.

SAARLAND: Zusammenkünfte von bis zu 10 Menschen sind zugelassen.

SACHSEN: Es können sich zwei Hausstände treffen. Auch Treffen mit bis
zu zehn Menschen sind erlaubt - sowohl drinnen als auch draußen. In
einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 100
Menschen bei Familienfeiern treffen.

SACHSEN-ANHALT: Die Landesregierung empfiehlt, sich mit nicht mehr
als zehn Menschen zu treffen und den Kreis der Menschen, die man
trifft, möglichst gering zu halten. Ein Kontaktverbot gibt es nicht
mehr.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Zusammenkünfte von bis zu 50 Personen sind im
privaten Raum zulässig.

THÜRINGEN: Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Allerdings
empfiehlt eine neue Grundverordnung, sich nur mit einem weiteren
Haushalt oder mit maximal 10 Menschen zu treffen.


2) Schulen und Kitas


BADEN-WÜRTTEMBERG: Alle Schüler sollen zumindest zeitweise wieder
Präsenzunterricht erhalten. Die Kitas können wieder vollständig
öffnen.

BAYERN: Auch für die letzten Schüler im Freistaat gibt es wieder
Präsenzunterricht an den Schulen. Alle Kinder dürfen zurück in
Kindergärten und Krippen.

BERLIN: In den Kitas soll die Betreuung aller Kinder wieder in vollem
Umfang stattfinden. Die Schulen sollen nach dem Ende der Sommerferien
(letzter Ferientag 7. August) zu einem Normalbetrieb zurückkehren.

BRANDENBURG: Kitas haben wieder für alle Kinder geöffnet, die Schulen
sollen nach dem Ende der Sommerferien am 10. August zum regulären
Betrieb zurückkehren. In Schulen und Kitas fällt der allgemeine
Mindestabstand dann weg, nur nicht zwischen Lehrern. Dafür müssen
Hygieneregeln wie das Händewaschen eingehalten werden.

BREMEN: Kitas und Grundschulen sind im Land Bremen im eingeschränkten
Regelbetrieb geöffnet. Der Präsenzunterricht an anderen Schulen ist
stark eingeschränkt und soll nach und nach ausgeweitet werden.

HAMBURG: Alle Kinder dürfen in einem eingeschränkten Regelbetrieb
wieder die Kitas besuchen. In Hamburg sind seit dem 25. Juni
Schulferien. Schulsenator Ties Rabe (SPD) geht davon aus, dass die
Schulen nach den Ferien wieder ohne Mindestabstand in den
Regelbetrieb gehen können.

HESSEN: Kitas gehen wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb über,
am kommenden Montag sollen sie wieder vollständig öffnen. Der
Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen. In den
Grundschulen läuft wieder der normale Präsenzunterricht, Eltern
können aber entscheiden, ob ihre Kinder zur Schule gehen. An diesem
Freitag ist der letzte Schultag vor den Sommerferien - Mitte August
ist dann wieder an allen Schulen normaler Präsenzunterricht mit
Schulpflicht vorgesehen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Kitas stehen wieder allen Kindern offen. Nach
dem Ende der Sommerferien Anfang August soll es einen verlässlichen
und täglichen Regelunterricht für alle Schüler geben. Die Schulhorte

sollen in den Sommerferien eine reguläre Ferienbetreuung von täglich
sechs Stunden pro Kind anbieten.

NIEDERSACHSEN: Die Kitas sind in einem eingeschränkten Betrieb wieder
für alle Kinder geöffnet. Alle Jahrgänge haben wieder Unterricht in
den Schulen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Alle Kita-Kinder werden wieder betreut -
allerdings mit weniger Stunden pro Woche als normal. Im Kreis
Gütersloh sind Kitas aktuell geschlossen. In Nordrhein-Westfalen war
am 26. Juni der letzte Schultag vor den Sommerferien.

RHEINLAND-PFALZ: Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle
Schüler gehen zumindest zeitweise wieder zur Schule. An diesem
Freitag ist der letzte Schultag vor den Sommerferien, Mitte August
ist dann wieder normaler Präsenzunterricht geplant. Die Kitas öffnen
wieder für alle, wenn auch mit Einschränkungen. Bis zum 1. August
sollen sie wieder den normalen Regelbetrieb aufnehmen.

SAARLAND: Im Laufe des Junis sind alle Schüler zumindest zeitweise
wieder an die Schule zurückgekehrt. An diesem Freitag ist der letzte
Schultag vor den Sommerferien - Mitte August ist dann wieder an allen
Schulen normaler Präsenzunterricht mit Schulpflicht vorgesehen. Kitas
haben wieder den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen.

SACHSEN: Sachsens Kitas können seit dem 29. Juni zum Regelbetrieb
übergehen - allerdings mit erhöhten Hygieneauflagen. An Grundschulen
bleibt der eingeschränkte Regelbetrieb für alle Kinder bis zu den
Sommerferien bestehen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen
zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.

SACHSEN-ANHALT: Kitas und Schulen kehren zu einem regulären Betrieb
zurück. Grundschüler und Kitakinder kommen täglich in die Kitas und
Grundschulen, an weiterführenden Schulen gibt es Wechselmodelle aus
Präsenzunterricht und Distanzlernen. Schüler dürfen auch ohne den
allgemein geltenden coronabedingten Mindestabstand unterrichtet
werden.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Seit dieser Woche haben die Schüler Ferien. Der
Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem
neuen Schuljahr am 10. August wieder starten. Die Kitas können in den
Regelbetrieb zurückkehren.

THÜRINGEN: In allen Kitas gilt eingeschränkter Regelbetrieb.
Kindergärten und Grundschulen öffnen für alle Kinder täglich. An
weiterführenden Schulen kann der Unterricht im Wechsel zwischen
Präsenzunterricht und Distanzlernen erfolgen.


3) Feste und Veranstaltungen


BADEN-WÜRTTEMBERG: Öffentliche Tagungen, Kongresse, Messen und
kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen sind wieder möglich -
sogar mit bis zu 250 Menschen, wenn es fest zugewiesene Sitzplätze
und ein festes Programm gibt. Ab dem 1. August ist auch eine
Teilnehmerzahl von bis zu 500 Menschen erlaubt. Ab dem 1. September
sollen auch Messen mit mehr als 500 Personen wieder öffnen dürfen.
Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen
durchsetzbar sind, bleiben bis Ende Oktober verboten.

BAYERN: Hochzeits- und andere Feiern, aber auch Schulabschlussfeiern
und Vereinssitzungen dürfen stattfinden - mit bis zu 50 Personen in
Innenräumen oder 100 Personen im Freien.

BERLIN: Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl von Messen, Tagungen und
gewerbliche Freizeitangeboten im Innenbereich wird bis zum 1. Oktober
schrittweise auf 1000 erhöht, derzeit sind 300 erlaubt. Draußen
dürfen bei solchen Veranstaltungen momentan bis zu 1000 und ab 1.
September bis zu 5000 Menschen zusammenkommen. Diese Obergrenzen
gelten auch für private/familiäre Veranstaltungen.

BRANDENBURG: Öffentliche und private Veranstaltungen dürfen wieder
mit bis zu 1000 Menschen stattfinden, dazu zählen auch Gottesdienste
und Konzerte. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen bleiben
bis Ende August verboten. Abstands- und Hygieneregeln sowie im Freien
ein geregelter Zutritt und in Räumen genügend Frischluft und das
Erfassen von Personendaten müssen aber gewährleistet werden.

BREMEN: Seit Donnerstag sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen
in Innenräumen erlaubt. Unter freiem Himmel können bis zu 400
Personen zu einer Veranstaltung zusammenkommen. Voraussetzungen für
solche Zusammenkünfte sind ein Hygienekonzept und die Einhaltung des
Abstandes von 1,5 Metern zueinander. Die Veranstalter müssen zudem
die Namen der Teilnehmenden protokollieren.

HAMBURG: In Hamburg sind unter Auflagen wieder Veranstaltungen mit
bis zu 1000 Teilnehmern im Freien und 650 Teilnehmern in
geschlossenen Räumen zulässig.

HESSEN: Prinzipiell müssen Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen
nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept
vorliegt. Veranstaltungen mit mehr Teilnehmern müssen extra von den
Behörden genehmigt werden.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Größere Veranstaltungen sollen wieder möglich

sein: In Räumen dürfen es maximal 200 Menschen sein, bei
Veranstaltungen im Freien 500. In Ausnahmen könnten auch bis zu 1000
Menschen zugelassen werden. Über diese Zahl hinaus soll es zunächst
keine Genehmigungen geben.

NIEDERSACHSEN: Messen sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Für
private Feiern zum Beispiel in einem Restaurant gelten die
Kontaktbestimmungen mit der Obergrenze von zehn Personen, sofern es
sich nicht ausschließlich um Angehörige oder die Mitglieder zweier
Haushalte handelt. Für Veranstaltungen etwa im Kulturbereich erwägt
die Landesregierung, die Obergrenze zum 6. Juli von 250 auf 500
Besucher anzuheben.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Messen dürfen nur unter Auflagen durchgeführt
werden. An Veranstaltungen im Kultur- oder Bildungsbereich dürfen
grundsätzlich wieder mehr als 100 Personen teilnehmen. Feste wie
Jubiläen, Hochzeiten, Taufen, Geburtstage oder Abschlussfeiern mit
höchstens 50 Teilnehmern sind unter Auflagen erlaubt - Voraussetzung
sind die Beachtung von Hygieneregeln und die Erfassung der
Personalien der Gäste. Im Kreis Gütersloh sind Zusammenkünfte vorerst

bis zum 7. Juli verboten.

RHEINLAND-PFALZ: Innen dürfen sich bei Veranstaltungen, darunter auch
Messen oder Märkte, bis zu 150 Menschen versammeln. Im Freien sind
Veranstaltungen mit bis zu 350 Menschen möglich, wenn der Abstand
gewahrt bleibt und Kontaktdaten erfasst werden. Familienfeste oder
Hochzeiten sind unter anderem dann möglich, wenn der Personenkreis
vorher festgelegt wird und höchstens 75 Gäste kommen.

SAARLAND: Veranstaltungen im Freien mit bis zu 350 Personen und in
geschlossenen Räumen mit bis zu 150 Personen sind unter Auflagen
wieder erlaubt. Ab dem 13. Juli sind Veranstaltungen unter freiem
Himmel mit bis zu 500 Menschen zugelassen, in geschlossenen Räumen
mit bis zu 250. Ab 24. August sind Höchstgrenzen von 1000 Teilnehmern
unter freiem Himmel und 500 in geschlossenen Räumen vorgesehen.

SACHSEN: Bei Familienfeiern außerhalb privater Räume dürfen sich bis

zu 100 Menschen treffen. Tagungen, Kongresse und kleinere Messen mit
höchstens 1000 Besuchern sind wieder zulässig - Voraussetzung sind
entsprechende Hygienekonzepte. In Jazzclubs oder anderen kleineren
Lokalitäten können wieder Konzerte stattfinden.

SACHSEN-ANHALT: Zu privaten Feiern dürfen bis zu 50 Menschen kommen.
Zu professionell organisierten Festen wie Hochzeiten, Trauerfeiern
oder Veranstaltungen wie Fachtagungen, Vereinstreffen oder
Parteiversammlungen dürfen unter freiem Himmel bis zu 1000 Menschen
kommen. In geschlossenen Räumen ist die Teilnehmerzahl für solche
Veranstaltungen zunächst auf 250 begrenzt, ab 29. August dürfen bis
zu 500 kommen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Veranstaltungen im Freien sind für bis zu 250
Teilnehmende erlaubt, in geschlossenen Räumen für bis zu 100.

THÜRINGEN: Messen, Spezialmärkte und andere gewerbliche Ausstellungen
sind erlaubt, wenn genehmigte Infektionsschutzkonzepte vorliegen.
Private Feiern in geschlossen Räumen müssen ab 30 Teilnehmern zwei
Tage im Voraus bei der jeweiligen Kommune angemeldet werden.


4) Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze


Zum Umgang mit Reisenden aus Risikogebieten haben sich Bund und
Länder am 26. Juni auf eine gemeinsame Linie verständigt. Danach
dürfen Reisende aus Landkreisen mit hohem Infektionsgeschehen nur
dann in einem Hotel aufgenommen werden, wenn ihnen ein ärztliches
Zeugnis bestätigt, dass sie nicht infiziert sind. Der Test darf bei
der Anreise nicht länger als zwei Tage zurückliegen.

Eine Ausnahme bildet Thüringen: Der Freistaat verhängte kein
Einreise- und kein Beherbergungsverbot. Begründung: Es gebe keine
entsprechenden Ausreiseverbote für die betroffenen Regionen, die
Gesundheitsämter der betroffenen Orte könnten die Situation besser
einschätzen und sollten allen anderen Bundesländern die notwendigen
Vorgaben liefern.

Ansonsten gilt:

BADEN-WÜRTTEMBERG: Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder
öffnen, genauso wie Hotels.

BAYERN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder
öffnen, ebenso Wellnessbereiche.

BERLIN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können öffnen.

BRANDENBURG: Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Auch
Campingplätze sind geöffnet.

BREMEN: Hotels und Ferienwohnungen dürfen öffnen, Campingplätze
ebenso.

HAMBURG: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste
beherbergen.

HESSEN: Hotels und Ferienwohnungen können aufsperren, Campingplätze
ihre Tore öffnen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Hotels und Ferienwohnungen sind geöffnet.
Gleiches gilt für Campingplätze.

NIEDERSACHSEN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze sind
geöffnet.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können
aufmachen.

RHEINLAND-PFALZ: Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen,
Ferienwohnungen wieder vermietet werden. Auch Campingplätze sind
wieder offen.

SAARLAND: Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder für

den Tourismus öffnen.

SACHSEN: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen können öffnen.

SACHSEN-ANHALT: Ferienwohnungen können öffnen, Hotels und
Campingplätze ebenfalls.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Ferienwohnungen, Hotels und Campingplätze dürfen
öffnen. Öffnungszeiten-Beschränkungen für Restaurants wurden
aufgehoben.

THÜRINGEN: Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen
aufmachen.


5) Demonstrationen


BADEN-WÜRTTEMBERG: Versammlungen sind erlaubt - mit Auflagen zur
Sicherstellung des Infektionsschutzes - etwa zu Abständen oder
Höchstteilnehmerzahlen.

BAYERN: Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden
werden. Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand

bieten.

BERLIN: Für Demonstrationen gilt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl
mehr.

BRANDENBURG: Demonstrationen im Freien sind wieder ohne Begrenzung
der Teilnehmerzahl möglich, aber der Mindestabstand muss eingehalten
und der Zutritt gesteuert werden.

BREMEN: Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum
Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen
versehen werden.

HAMBURG: Für größere Versammlungen gibt es seit Mittwoch keine
Teilnehmerbegrenzung mehr. Es wird jeweils der Einzelfall mit Blick
auf Hygiene- und Abstandsregeln geprüft.

HESSEN: Demonstrationen sind unter Auflagen erlaubt.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Demonstrationen und Veranstaltungen im Freien
sind mit bis zu 300 Teilnehmern erlaubt.

NIEDERSACHSEN: Demonstrationen unter freiem Himmel können ohne
Ausnahmegenehmigung stattfinden.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt - bei
Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern,
gerechnet auf die Gesamtfläche. Im Kreis Gütersloh sind Demos vorerst
bis zum 7. Juli verboten.

RHEINLAND-PFALZ: Demonstrationen im Freien sind unter Auflagen
möglich.

SAARLAND: Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter
freiem Himmel sind unter Auflagen erlaubt, so müssen etwa die
Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden.

SACHSEN: Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von
Teilnehmern begrenzt.

SACHSEN-ANHALT: Demonstrationen sind möglich, wenn die
Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine
pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Versammlungen mit bis zu 250 Teilnehmern sind
unter Einhaltung des Mindestabstands möglich, Ausnahmen sind bei
Genehmigung möglich.

THÜRINGEN: Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl
sind möglich.