Frankreich muss Familien wegen Epilepsie-Medikaments entschädigen

Paris (dpa) - Der französische Staat muss wegen des umstrittenen
Epilepsie-Medikaments Dépakine drei Familien entschädigen. Geklagt
hatten Familien, deren Kinder mit schweren Behinderungen auf die Welt
kamen. Das Gericht in Montreuil bei Paris kam am Donnerstag zu den
Schluss, dass der französische Staat seinen Überwachungspflichten
nicht nachgekommen sei. Er habe keine geeigneten Maßnahmen ergriffen,
um über die Gefährlichkeit des Mittels während der Schwangerschaft zu

informieren. Der Staat soll nun insgesamt knapp 500 000 Euro an die
Mitglieder der betroffenen Familien zahlen.

Dépakine hilft Epileptikern bei Krämpfen, kann bei Neugeborenen aber
zu Schäden führen. Das Medikament wird in Frankreich seit 1967
verkauft. Es kann bei Neugeborenen zu Geburtsschäden, zu einem
erhöhten Risiko für Autismus, geistige oder körperliche Behinderung
führen.

Die drei Frauen waren zwischen 1981 und 2008 fünf Mal schwanger und
hatten während ihrer Schwangerschaft das Medikament eingenommen. Das
Gericht stellte fest, dass zum Zeitpunkt der Schwangerschaft 1981 die
Risiken körperlicher Missbildungen bei der Einnahme des Medikaments
noch nicht bekannt waren. Später sei dies allerdings der Fall gewesen
- der Staat hätte Maßnahmen ergreifen müssen. In der Packungsbeilage

habe es keine ausreichenden Informationen gegeben. Das Gericht
vertritt außerdem die Auffassung, dass auch der Hersteller und der
verschreibende Arzt eine Verantwortung tragen.