Niedersachsen will Veranstaltungen mit 500 Teilnehmern erlauben

Ursprünglich wollte das Land in dieser Woche eine leichter
verständliche, kompakte Neufassung der Corona-Regeln vorlegen. Daraus
wird noch nichts. Einige Änderungen sind trotzdem geplant.

Hannover (dpa/lni) - Die Corona-Regeln in Niedersachsen sollen zum 6.
Juli erneut gelockert werden. Das geht aus einem Entwurf der
Landesregierung hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Vorbehaltlich der finalen Beschlussfassung sind unter anderem
folgende Änderungen geplant.

VERANSTALTUNGEN: Die erlaubte Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen soll
von 250 auf 500 Besucher angehoben werden. Voraussetzung ist, dass
die Zuschauer einen Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen
Gästen einhalten, wenn sie nicht zu einer gemeinsamen Gruppe von
maximal zehn Personen gehören. Außerdem müssen die Gäste Sitzpl
ätze
einnehmen. In geschlossenen Räumen müssen sie darüber hinaus einen
Mund-Nase-Schutz tragen, den sie nur am Sitzplatz abnehmen dürfen.

SPORT: Auch Fußballspiele und anderer Kontaktsport könnten in
Niedersachsen bald wieder möglich sein. Die Landesregierung erwägt,
den Sport «in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen» vom
6. Juli an zuzulassen. Um mögliche Infektionsketten mit dem Virus
nachvollziehen zu können, müssten dabei aber die Kontaktdaten aller
Beteiligten erfasst werden. Bisher ist nach den Corona-Regeln nur
kontaktloser Sport erlaubt. Zuschauer sind beim Breitensport im
Freien zugelassen, sofern sie eineinhalb Meter Abstand zu Menschen
aus einem anderen Hausstand halten.

TOURISMUS: Das Verbot, Touristen aus dem nordrhein-westfälischen
Kreis Warendorf zu beherbergen, soll aufgehoben werden. Die Zahl der
Corona-Neuinfektionen war dort zuletzt deutlich zurückgegangen. Für
Menschen aus dem Kreis Gütersloh gilt das Verbot dem Entwurf zufolge
allerdings weiter. Nur, wer schon vor dem 11. Juni nach Niedersachsen
gekommen ist oder ein Attest über einen höchstens zwei Tage alten
negativen Corona-Test vorlegen kann, darf trotzdem kommen.

KINDERBETREUUNG: Auch die Vorgaben für die private Betreuung von
Kindern sollen gelockert werden. Bisher gilt dafür eine Obergrenze
von fünf Kindern, die nicht zum Hausstand des Betreuers gehören.
Zudem muss die Betreuung auf Tagesabschnitte beschränkt sein und darf
nicht länger als drei Monate andauern - diese Regelungen, inklusive
der Obergrenze, sollen von Montag an entfallen. Die Kontaktdaten und
Betreuungszeiten müssen aber weiterhin dokumentiert werden.

Um die Neufassung der Corona-Regeln hatte es einigen Hickhack
gegeben: Ursprünglich wollte das Land in dieser Woche ein völlig
überarbeitetes, kompaktes Regelwerk vorlegen, das den schwer
verständlichen Verordnungstext der vergangenen Wochen ablöst. Weil
der erste Entwurf dafür aber immer noch 34 Seiten umfasste, belässt
es die Regierung nun fürs Erste bei einigen Änderungen im Detail. Die
schlankere Neufassung soll in der kommenden Woche folgen.