) Tönnies-Personal: Ministerium verlängert Quarantäne um zwei Wochen

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das NRW-Gesundheitsministerium hat die
Quarantäne für Menschen, die bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück
gearbeitet haben oder in einer der Gemeinschaftsunterkünfte leben, um
zwei Wochen verlängert. In der entsprechenden Allgemeinverfügung wird
häusliche Quarantäne bis zum 17. Juli angeordnet. Ausgenommen sind
unter anderem Menschen, die schon erkrankt waren und als geheilt
gelten.

Der Gütersloher Landrat Sven-Georg Adenauer (CDU) wandte sich dazu am
frühen Mittwochabend mit Videobotschaften an Betroffene, die aus
Rumänien, Polen und Bulgarien kommen: In den auf Twitter
veröffentlichen Botschaften, die jeweils in die entsprechenden
Sprache übersetzt wurden, kündigte der Landrat Besuche durch
Kreis-Mitarbeiter an: «Sie erhalten ein Dokument mit Informationen,
wie Sie sich zu verhalten haben.» Er sei sich bewusst, «dass das für

alle eine sehr schwierige Situation ist», betonte Adenauer.

Eine Ministeriumssprecherin erläuterte am Mittwoch, dass die
Verfügung nun für alle Kreise gelte. Entscheidend für die Quarantän
e
ist, ob man zwischen dem 3. und 17. Juni «an mindestens einem Tag»
auf dem Betriebsgelände von Tönnies in Rheda-Wiedenbrück gearbeitet
hat. Unabhängig davon, ob man bei Tönnies selbst, einem
Subunternehmer oder einer Leiharbeitsfirma angestellt war oder ist.

Auch alle Personen, die nicht auf dem Gelände waren, aber mit
entsprechenden Menschen in Sammel- und Gemeinschaftsunterkünften oder
Wohnungen leben, müssen laut Verfügung in Quarantäne bleiben.

Ausnahmen gelten unter anderem, wenn man seit dem 16. Juni positiv
getestet wurde, als geheilt gilt oder in einer Unterkunft lebt, in
der alle negativ getestet worden sind.

In der Begründung heißt es, dass selbst diejenigen, die «bislang
nicht positiv getestet worden sind, gleichwohl ansteckungsverdächtig
sein können». Angesteckt haben könnten sie sich laut der Verordnung
auch in der Kantine oder einer Unterkunft.