Härtefallfonds soll existenzbedrohte Unternehmen retten

Günstige Darlehen und Beteiligungen - damit will Schleswig-Holstein
Betrieben im Überlebenskampf helfen. Ein Härtefallfonds ergänzt
andere Hilfen von Bund und Land. Jetzt sind auch Steuerberater
speziell gefragt.

Kiel (dpa/lno) - Besonders notleidenden Betrieben will
Schleswig-Holstein mit einem Härtefallfonds durch die Corona-Krise
helfen. Das Landeskabinett habe grünes Licht für den mit 80 Millionen
Euro ausgestatteten Fonds gegeben, sagte Wirtschaftsminister Bernd
Buchholz (FDP) am Mittwoch in Kiel. Der Fonds solle solche Betriebe
auffangen, die nicht oder nicht ausreichend von den geplanten
Überbrückungshilfen des Bundes profitieren können, aber dennoch wegen

der Corona-Krise unverschuldet in Not geraten seien.

Der Fonds enthält laut Buchholz 15 Millionen Euro für stille
Beteiligungen des Landes an Unternehmen und 65 Millionen für Darlehen
mit langer Laufzeit und günstigen Konditionen: In den ersten fünf
Jahren sind sie zinsfrei und in den ersten zwei Jahren tilgungsfrei.
Aus seiner Sicht sei das Fondsvolumen zunächst auskömmlich, sagte
Buchholz unter Hinweis auf weitere Hilfsprogramme. Ziel sei es, mit
dem Härtefallfonds wenn möglich Mitte des Monats parallel zu den
geplanten Überbrückungshilfen des Bundes zu starten.

Im Land wurden über Soforthilfen und den Mittelstands-Sicherungsfonds
für Hotels und Gaststätten bisher knapp 620 Millionen Euro
ausgekehrt. Trotzdem litten viele Unternehmen nach wie vor unter
Liquiditätsengpässen und seien in ihrer Existenz bedroht, sagte
Buchholz. «Das fängt bei Landgasthöfen an und reicht über
Schausteller bis zu Konzert-Großveranstaltern.» Aus dem
Härtefallfonds könnten für Betriebe Darlehen oder Beteiligungen
zwischen 100 000 und 750 000 Euro bereitgestellt werden. Für
Beteiligungen hat das Land eigens die Mittelständische
Beteiligungsgesellschaft. Landesbeteiligungen etwa an Start-ups seien
durchaus nichts Ungewöhnliches, sagte Buchholz.

Voraussetzung beim Härtefallfonds: Das Unternehmen muss für die
nächsten sechs Monate einen Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent
im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr glaubhaft machen. Dafür haben
Hausbank, Steuerberater, Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer
eine plausibilisierte Bestätigung vorzulegen.

Steuerberaterkammer-Präsident Boris Kurczinski forderte seine Branche
auf, die Mehrarbeit anzunehmen: «Wir müssen da durch», sagte er und
bat im Blick auf die Beratungskosten um Augenmaß. Solidarität sei
gefragt. Aber: «Es wird in der Regel Gebühren geben».

Unterdessen laufen die Vorbereitungen zur Abwicklung des 25
Milliarden Euro umfassenden Überbrückungshilfe-Programms des Bundes
in alle n Ländern auf Hochtouren. «Wir gehen davon aus, dass
spätestens ab Mitte Juli alle technischen Voraussetzungen geschaffen
sind, dass Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für ihre Mandanten
elektronisch Anträge stellen können», sagte Buchholz. Ein
Höchstvolumen an Fördergeld pro Bundesland gebe es nicht.

Anders als bei den bisherigen Soforthilfen kann kein Unternehmer oder
Betriebsinhaber direkt die Anträge herunterladen, ausfüllen und
abschicken. «Damit schützen sich Bund und Länder einerseits besser
vor Betrügern, andererseits dürfte durch die Vorarbeit der Fachleute
auch die Antragsbearbeitung seitens des Landes schneller gehen.»

Antragsberechtigt sind Betriebe unabhängig von der Mitarbeiterzahl
und auch Soloselbstständige. Sie können für maximal drei Monate
Überbrückungshilfe bekommen. Bedingung: Der Umsatz im April und Mai
muss im Vorjahresvergleich um durchschnittlich mindestens 60 Prozent
eingebrochen sein. Nach derzeitigem Stand erstattet der Bund 80
Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent. Bei
einem geringeren Minus sinkt der Prozentsatz.