In Hamburg kein Corona-Gnadenerlass wie in Berlin

Hamburg/Berlin (dpa/lno) - Anders als in Berlin wird es in Hamburg
keinen Corona-Gnadenerlass für Menschen geben, die eigentlich eine
Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssten. Es werde lediglich unter
bestimmten Kriterien bei den unterbrochenen Ersatzfreiheitsstrafen im
Einzelfall eine Gnadenentscheidung geprüft, sagte ein Sprecher der
Justizbehörde am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte am Vortag gesagt,
«über den dicken Daumen gerechnet» könnten in der Hauptstadt etwa
1000 Verurteilte davon profitieren. Ausgenommen seien Verurteilte
wegen Sexual- und Gewaltstraftaten sowie Hassverbrecher. Bereits
Mitte März war in Berlin wegen der Corona-Ansteckungsgefahr der
Haftantritt für Täter ausgesetzt worden, die wegen nicht gezahlter
Geldstrafen hinter Gitter müssten.

Zunächst sollte der Aufschub für vier Monate bis Mitte Juli gelten,
nun wird die Strafe erlassen. Dies gilt etwa für Betroffene mit
Geldstrafen bis zu 40 Tagessätzen oder für Verurteilte, die älter als

60 Jahre alt sind sowie Menschen, die von 90 Tagessätzen bereits die
Hälfte abgegolten haben. Sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen werden vom
Gericht verhängt, wenn zum Beispiel notorische Schwarzfahrer oder
Ladendiebe zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese aber nicht
zahlen wollen oder können.