Corona-Schutz: Tantra-Massagen bleiben verboten

Düsseldorf (dpa/lnw) - Tantra-Massagen bleiben wegen der
Corona-Pandemie als sexuelle Dienstleistungen verboten. Das hat das
Düsseldorfer Verwaltungsgericht beschlossen, wie eine Sprecherin am
Mittwoch mitteilte. Das Verbot durch die Corona-Schutzverordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen sei auch im Vergleich zu erlaubten
Massagen gerechtfertigt.

Es sei lebensfremd anzunehmen, dass die Pflicht zum Tragen einer
Mund-Nase-Bedeckung während der Erbringung einer sexuellen
Dienstleistung umgesetzt werde, befand das Gericht. Unrealistisch sei
auch die Annahme, die Kundenkontaktdaten könnten zuverlässig erhoben
werden.

Schließlich bestünden erhebliche Zweifel, dass die Betriebsräume
ausreichend belüftet werden könnten, denn die Fenster der
Massageräume seien blickdicht verklebt und zur Vermeidung von
Geräuschen während der Massage geschlossen zu halten.

Damit verlor die Antragstellerin aus Düsseldorf im Eilverfahren.
Gegen die Entscheidung ist noch Beschwerde vor dem
Oberverwaltungsgericht möglich (Az.: 7 L 1186/20).