Beamten droht Gehaltsverlust nach Urlaub in Risikogebiet

Hannover (dpa/lni) - Beamte, die ihren Urlaub in einem
Corona-Risikogebiet im Ausland verbringen und danach in Quarantäne
müssen, müssen für diese Zeit mit einem Gehaltsverlust rechnen.
Darauf hat das niedersächsische Innenministerium Mitte Juni die
obersten Landesbehörden und die kommunalen Spitzenverbände
hingewiesen. Die Regelung gilt auch für Lehrer und nicht verbeamtete
Angestellte des Landes, wie die zuständigen Ministerien am Mittwoch
bestätigten. Zuerst hatte die «Hannoversche Allgemeine Zeitung»
darüber berichtet.

Wer aus einem Risikogebiet im Ausland nach Niedersachsen kommt, muss
der Corona-Verordnung des Landes zufolge zwei Wochen in Quarantäne.
Die Einstufung als Risikogebiet nimmt das
Bundesgesundheitsministerium vor und wird vom Robert Koch-Institut
veröffentlicht. Dafür wird unter anderem der Wert von 50
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen
berücksichtigt. Zuletzt wurden unter anderem die Türkei und mehrere
US-Staaten als Risikogebiete geführt.

Für die Beamten tritt laut dem Schreiben des Innenministeriums ein
«Verlust des Anspruchs auf Besoldung» ein, wenn die Zeit der
Quarantäne nicht mit Urlaubstagen, einer Freistellung oder häuslichem
Arbeiten abgedeckt werden kann. Voraussetzung ist allerdings, dass
den Beamten schon bei Antritt der Reise bekannt ist, dass bei der
Rückkehr eine Quarantänepflicht gelten wird. Kommt es erst später am

Urlaubsort zu einem Corona-Ausbruch, werden die Bezüge weitergezahlt.

Das Innenministerium betonte, dass es sich um keine neuen Regelungen
handele. Allerdings werde das Thema vor dem Hintergrund der Pandemie
erstmals für eine Vielzahl von Beamten relevant. Das Schreiben sei
daher eine wichtige Hilfestellung.