Ministerium: Kuscheltiere in Kitas trotz Corona erlaubt

Eltern haben in den letzten Wochen Dramen am Kita-Eingang erlebt:
Ihre Sprösslinge mussten Kuscheltier oder Schnuffeltuch abgeben,
bevor es in die Einrichtung ging. Jetzt stellt das
Familienministerium klar: Spielzeug bleibt verboten - der
Lieblings-Teddy nicht.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Diese Nachricht wird viele Eltern erleichtern:
Ihr Nachwuchs darf «ein Kuscheltier, Schmusetuch oder anderes Objekt,
das eine besondere persönliche Bedeutung für das jeweilige Kind hat»,

mit in die Kita bringen. Darauf weist das Familienministerium mit
Blick auf die bevorstehende Eingewöhnung zum Start des
Kindergartenjahres ab dem 1. August hin. «Darüber hinaus gehendes
privates Spielzeug darf und durfte jedoch nicht mitgebracht werden»,
teilte das Ministerium mit.

Der Hintergrund: Im aktuellen Corona-Regelwerk des Ministeriums
(«Handreichung für die Kindertagesbetreuung») steht, dass das
«Mitbringen von privatem Spielzeug» verboten ist. Vergangene Woche
hatte Familienminister Joachim Stamp (FDP) den Kitas allerdings
geschrieben: «Die Kuscheltiere waren bei uns und sicherlich auch bei
Ihnen ein Thema. Möglicherweise hätten wir klarer sagen müssen, dass

ein Kuscheltier kein Spielzeug ist.»

Als klare Erlaubnis für Kuscheltiere hatten das viele Kitas nicht
verstanden, wie mehrere Einrichtungen gegenüber der dpa erklärten.
Sie vermissten zunächst eine Mitteilung des Ministeriums. Weiter
gilt: «Kein Austausch von Spielzeug und pädagogischen Materialien
zwischen den Gruppensettings», auch Schnuller müssen «personenbezogen

in geschlossenen Behältern aufbewahrt» werden, wie es in den Regeln
des Ministeriums heißt.