Anträge auf Corona-Hilfen bei Härtefällen in Kunst und Kultur mögli ch

Dresden (dpa/sn) - Freie Träger in Kunst und Kultur können ab sofort
und bis Jahresende bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) Anträge auf
Corona-Hilfen im Härtefall stellen. Der einmalige Zuschuss soll
finanzielle Engpässe infolge der Pandemie überbrücken, die zwischen
15. März und 31. Dezember entstanden sind oder noch entstehen, wie
die SAB in Dresden am Dienstag mitteilte. Die Höhe betrage je nach
Liquiditätsbedarf bis zu 10 000 Euro, im nachgewiesenen Einzelfall
bis zu 50 000 Euro. Insgesamt stehen nach Angaben einer Sprecherin
28,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Anträge können von freien Trägern mit und ohne anerkannter
Gemeinnützigkeit aus den Bereichen Darstellende Künste, Musik,
Soziokultur, Film, Bibliotheken/Literatur, Bildende Kunst, Museen und
Ausstellungen gestellt werden - ebenso wie aus den Bereichen
Kulturelle Bildung, Heimat- und sonstige Kulturpflege inklusive
Festivals oder Zoos, Botanische Gärten und Landschaftsparks im
Freistaat. Das Geld soll helfen, Liquiditätslücken aufgrund
unabweisbarer Einnahmeausfälle oder zusätzlicher Betriebsausgaben
wegen Corona etwa für Hygienemaßnahmen oder digitale Angebote zu
schließen.

Die SAB wies explizit darauf hin, dass überwiegend wirtschaftlich
tätige Antragsteller, die sich schon Ende 2019 in Schwierigkeiten
befanden, von der Förderung ausgeschlossen sind.