Karlsruhe weist Vorlagen zum Recht auf Selbsttötung für Kranke ab

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung im Februar
die Richtung für eine Neuregelung der Sterbehilfe vorgegeben.
Vorlagen zu einzelnen - vom Verwaltungsgericht Köln vorgelegten -
Fällen nehmen die Karlsruher Richter aber nicht zur Entscheidung an.

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Vorlagen
des Verwaltungsgerichts Köln zum Recht auf Selbsttötung für
Schwerkranke abgewiesen. Die Vorlagen seien angesichts des
Verfassungsgerichtsurteils vom Februar zu dem Thema unzulässig,
entschieden die Karlsruher Richter mit einem am Dienstag
veröffentlichten Beschluss vom 20. Mai. (1 BvL 2/20 bis 1 BvL 7/20)

Ausgangspunkt war ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts,
das den Verkauf von tödlichen Medikamenten im Extremfall erlaubt
hatte. Daraufhin waren zahlreiche Anträge beim zuständigen Bundesamt
eingegangen. Das Gesundheitsministerium wies das Amt aber an, die
Anträge abzulehnen. Mehrere Betroffene klagten.

Das Bundesverfassungsgericht entschied im Februar, das Verbot der
geschäftsmäßigen Sterbehilfe verletze den einzelnen Menschen in
seinem Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließe die
Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten
in Anspruch zu nehmen. Der Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs mache
das weitgehend unmöglich. Die Richter erklärten das Verbot deshalb
nach Klagen von schwerkranken Menschen, Sterbehelfern und Ärzten für
nichtig. (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.)

Das Verwaltungsgericht in Köln war im vergangenen November davon
ausgegangen, dass ein generelles Verbot solcher Medikamente zur
freiwilligen Selbsttötung im schweren Krankheitsfall nicht mit dem
Grundgesetz vereinbar ist. Dies stehe jedoch im Widerspruch zum
damals noch gültigen Paragrafen 217 des Strafgesetzbuchs. Daher
legten die Richter sechs Fälle in Karlsruhe vor. Nach Angaben der
Verfassungsrichter genügen die Vorlagen des Verwaltungsgerichts
angesichts des Urteils vom Februar aber nicht den Anforderungen an
die Begründung.

Die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr erinnerte
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) daran, dass er nach einer
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache aktiv
werden wollte. «Ich erwarte, dass er seine Salamitaktik jetzt endlich
aufgibt und Rechtssicherheit für die Betroffenen schafft. Wir
brauchen endlich ein liberales Sterbehilfegesetz», teilte
Helling-Plahr mit.