Corona-Gnadenerlass - Berlin erlässt einen Teil von Strafen
Berlin (dpa/bb) - Mit einem Corona-Gnadenerlass wird in Berlin jetzt
Menschen die Haft erspart, die eigentlich eine Ersatzfreiheitsstrafe
verbüßen müssten. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte am
Dienstag, «über den dicken Daumen gerechnet», könnten etwa 1000
Verurteilte davon profitieren. Ausgenommen seien aber Verurteilte
wegen Sexual- und Gewaltstraftaten sowie Hassverbrecher.
Bereits Mitte März war wegen der Corona-Ansteckungsgefahr der
Haftantritt für Täter ausgesetzt worden, die wegen nicht gezahlter
Geldstrafen hinter Gitter müssten. Zunächst sollte der Aufschub für
vier Monate bis Mitte Juli gelten, nun wird die Strafe erlassen. Dies
gelte etwa für Betroffene mit Geldstrafen bis zu 40 Tagessätzen oder
für Verurteilte, die älter als 60 Jahre alt sind sowie Menschen, die
von 90 Tagessätzen bereits die Hälfte abgegolten haben.
So genannte Ersatzfreiheitsstrafen werden vom Gericht verhängt, wenn
etwa notorische Schwarzfahrer oder Ladendiebe zu einer Geldstrafe
verurteilt wurden, diese aber nicht zahlen wollen oder können.
«Ersatzfreiheitsstrafer» bleiben laut Justiz sonst im Schnitt 30 Tage
im Gefängnis.
Senator Behrendt sagte, der Strafvollzug sei bisher «durchaus
erfolgreich» durch die Corona-Krise gekommen. Im geschlossenen
Strafvollzug haben es keinen einzigen Infizierten gegeben, im offenen
Vollzug zwei Fälle.
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